cbrn:atomar:start
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Strahlenschutz / A-Einsatz
zu treffende Maßnahmen
Allgemeine Maßnahmen für CBRN-Einsätze beachten
- bereits auf der Anfahrt Dosisleistungsmessgerät und Dosisleistungswarngerät einschalten und auf Ausschlag achten
- Einsatzkräfte mit Mess- und Warngeräten ausstatten
- Strahlenschutzüberwachung einrichten
- Entscheidung über höchstmöglichen Dosisrichtwert treffen
- Auch zur Menschenrettung nicht ohne Filmdosimeter vorgehen, mindestens PA + Körperschutzform 1 anlegen, außerdem:
- bei Transportunfällen kann Dosimeter und Dosiswarngerät entfallen
- bei baulichen Anlagen ab Gefahrengruppe II ist auch Dosimeter und Dosiswarngerät erforderlich
- in Bereichen in denen mit Kernbrennstoffen gearbeitet wird darf nur bei Anwesenheit eines zuständigen Strahlenschutzbeauftragten vorgegangen werden
- Liegen keine ausreichenden Erkenntnisse vor: Trupps mit Körperschutzform 2 ausrüsten
- Gefahrenbereich festlegen:
- bei Dosisleistung von 25 µSv/h oder
- in 5 Meter Abstand zum Einatzobjekt (Gebäude, Fahrzeug, …), falls bis zu diesem Punkt keine 25 µSv/h erreicht werden (i.d.R. Absperrung des Objektzugangs ausreichend) oder
- 50 Meter falls noch keine Messgeräte vor Ort sind
- Gefahrenbereich erweitern, falls z.B. luftgetragene radioaktive Stoffe eine Ausweitung vermuten lassen
- Kontaminationsnachweisplatz aufbauen
- Dosisleistung messen / Versandstück freimessen (siehe Beförderung radioaktiver Stoffe für weitere Informationen), aus der gemessenen Dosisleistung:
- Dosis abschätzen
- Zeitbeschränkungen festlegen
- Mindestabstände festlegen
- Schadensausbreitung / Ausbreitung radioaktiver Stoffe verhindern; z.B.:
- Türen zu Kontrollbereichen schließen
- sparsamer Löschmitteleinsatz
- Rauch nicht in Atmosphäre entlüften
- Betroffene isolieren, vor Transport dekontaminieren, frühstmöglich Fachklinik informieren und Maßnahmen abstimmen
- Nachalarmierung ABC-Erkundungskraftwagen, insbesondere bei Strahlersuche oder großflächiger Kontamination (weitergehende und feinere Mess-Möglichkeiten)
- Weitergehende Maßnahmen nur in Amtshilfe (Feuerwehr ist im A-Einsatz nur für die Gefahrenabwehr zuständig!)
Erkundung und Lagebeurteilung (nach FwDV 500)
- Wie hoch ist die Dosisleistung?
- Um welches Radionuklid handelt es sich? → Befragung Betreiber, Kennzeichnung Versandstück
- Welche Strahlung wird erzeugt? → Befragung Betreiber, Ermittlung durch Nuklidkarte
- In welcher Form liegt der radioaktive Stoff vor? → offener oder umschlossener Strahler?
- Kann die Umhüllung umschlossener Strahler zerstört worden sein?
- Sind radioaktive Stoffe frei geworden?
- Welcher Art ist die vorhandene Abschirmung?
- Besteht die Gefahr der Ausbreitung radioaktiver Stoffe durch Brandrauch oder Löschwasser?
Einsatz in Gebäuden
- Ortskundige Personen einbeziehen
- Fenster und Türen schließen
- Lüftungstechnik und Klimatechnik abschalten/gezielt steuern
- Geschlossene Behälter nicht öffnen
Nach dem Einsatz
- Behandlung kontaminierter Personen: durch K-Nachweis und Entkleidung
- Versorgung der Verletzen durch Übergabe an Rettungsdienst (siehe unten)
- Aufräumarbeiten: zuständige Behörde, evtl. Fw (Amtshilfe)
- Übergabe der Einsatzstelle an zuständige Stellen (Gewerbeaufsicht)
- bei Überschreitung folgender Dosis-Werte Maßnahmen treffen:
- ab 15 mSv sind die Einsatzkräfte zu überwachen
- über 50 mSv oder bei Verdacht auf Inkorporation ist die Einsatzkraft direkt nach Einsatzende einem ermächtigtem Arzt vorzustellen (zu finden z.B. in dieser Liste)
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
- Truppzuordnung der Messgeräte nach FwDV 500:
- alle Einsatzkräfte mit Dosiswarngeräten und Gleitschattenfilmdosimetern (Personendosimetern)
- Angriffstrupp mit Dosisleistungsmessgerät
- Wassertrupp zum Absperren des Gefahrenbereichs mit Dosisleistungswarngerät; nach vollständiger Absperrung der Einsatzstelle wird diese weiterhin zur permanenten Überprüfung der Absperrung umrundet
- Abschirmung um den Strahler herstellen, z.B. durch
- platzieren in einem Bleibehälter
- bauen einer Umhüllung mit Schaummittelkanistern
medizinische Hinweise
- Einsatzkräfte mit offenen Wunden sofort aus dem Einsatz herauslösen.
- Rettungsdienst auf Kontaminationsverdacht hinweisen.
- Bei der Beförderung kontaminierter Personen ist eine Infektionsschutzkleidung wie sie auch für B-Gefahren verwendet wird ausreichend.
- Nicht verletzte Betroffen bei Verdacht auf Inkorporation oder starke Strahlenexposition einem ermächtigten Arzt vorstellen oder an regionales Strahlenschutzzentrum vermitteln.
Grundsätze im Strahlenschutzeinsatz
- Dosis begrenzen
- Abstand: Dosisleistung nimmt im Quadrat ab (Berechnungen zum Abstand).
- Für Manipulation am bzw. Bergung des Strahlers Hilfsmittel wie Ferngreifer, Schaufeln, etc. verwenden
- Teleskopsonde verwenden
- Aufenthaltsdauer
- Abschalten wenn möglich, dann gegen Wiedereinschalten sichern. Ggf. können auch nach dem Abschalten noch höhere Dosisleistungen vorliegen (wenn beim Betrieb der Anlage Neutronen oder hochenergetische Gammastrahlung entsteht)
- Kontamination vermeiden: geeignete Schutzkleidung tragen, abhängig von der angegebenen Gefahrengruppe
- Kontaminationsverschleppung vermeiden: durch Kontaminationsnachweis
- Inkorporation ausschließen: Atemschutz tragen, nicht essen, trinken und rauchen
weitere Seiten im Bereich Strahlenschutz/A-Einsatz
Weblinks
Quellenangabe
- Ausbildungsunterlagen Lehrgang ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007
- B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln
- B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
- Einsatzleiterkarte "Radioaktive Stoffe" (mit speziellen Hinweisen für Anschläge), entnommen aus Einsatzleiterkarten für den Einsatz mit ABC-Kampfstoffen, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal 2014. Nutzung mit freundlicher Genehmigung.
cbrn/atomar/start.txt · Zuletzt geändert: 30.06.2024 13:45 von christoph_ziehr
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