Einsatzleiterwiki

Das elektronische Einsatzleiterhandbuch

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Strahlenschutz / A-Einsatz

zu treffende Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen für CBRN-Einsätze beachten

  • bereits auf der Anfahrt Dosisleistungsmessgerät und Dosisleistungswarngerät einschalten und auf Ausschlag achten
  • Einsatzkräfte mit Mess- und Warngeräten ausstatten
    • Strahlenschutzüberwachung einrichten
    • Entscheidung über höchstmöglichen Dosisrichtwert treffen
    • Auch zur Menschenrettung nicht ohne Filmdosimeter vorgehen, mindestens PA + Körperschutzform 1 anlegen, außerdem:
      • bei Transportunfällen kann Dosimeter und Dosiswarngerät entfallen
      • bei baulichen Anlagen ab Gefahrengruppe II ist auch Dosimeter und Dosiswarngerät erforderlich
      • in Bereichen in denen mit Kernbrennstoffen gearbeitet wird darf nur bei Anwesenheit eines zuständigen Strahlenschutzbeauftragten vorgegangen werden
  • Liegen keine ausreichenden Erkenntnisse vor: Trupps mit Körperschutzform 2 ausrüsten
  • Gefahrenbereich festlegen:
    • bei Dosisleistung von 25 µSv/h oder
    • in 5 Meter Abstand zum Einatzobjekt (Gebäude, Fahrzeug, …), falls bis zu diesem Punkt keine 25 µSv/h erreicht werden (i.d.R. Absperrung des Objektzugangs ausreichend) oder
    • 50 Meter falls noch keine Messgeräte vor Ort sind
    • Gefahrenbereich erweitern, falls z.B. luftgetragene radioaktive Stoffe eine Ausweitung vermuten lassen
  • Dosisleistung messen / Versandstück freimessen (siehe Beförderung radioaktiver Stoffe für weitere Informationen), aus der gemessenen Dosisleistung:
    • Dosis abschätzen
    • Zeitbeschränkungen festlegen
    • Mindestabstände festlegen
  • Schadensausbreitung / Ausbreitung radioaktiver Stoffe verhindern; z.B.:
    • Türen zu Kontrollbereichen schließen
    • sparsamer Löschmitteleinsatz
    • Rauch nicht in Atmosphäre entlüften
  • Betroffene isolieren, vor Transport dekontaminieren, frühstmöglich Fachklinik informieren und Maßnahmen abstimmen
  • Nachalarmierung ABC-Erkundungskraftwagen, insbesondere bei Strahlersuche oder großflächiger Kontamination (weitergehende und feinere Mess-Möglichkeiten)
  • Weitergehende Maßnahmen nur in Amtshilfe (Feuerwehr ist im A-Einsatz nur für die Gefahrenabwehr zuständig!)

Erkundung und Lagebeurteilung (nach FwDV 500)

  • Wie hoch ist die Dosisleistung?
  • Um welches Radionuklid handelt es sich? → Befragung Betreiber, Kennzeichnung Versandstück
  • Welche Strahlung wird erzeugt? → Befragung Betreiber, Ermittlung durch Nuklidkarte
  • In welcher Form liegt der radioaktive Stoff vor? → offener oder umschlossener Strahler?
  • Kann die Umhüllung umschlossener Strahler zerstört worden sein?
  • Sind radioaktive Stoffe frei geworden?
  • Welcher Art ist die vorhandene Abschirmung?
  • Besteht die Gefahr der Ausbreitung radioaktiver Stoffe durch Brandrauch oder Löschwasser?

Einsatz in Gebäuden

  • Ortskundige Personen einbeziehen
  • Fenster und Türen schließen
  • Lüftungstechnik und Klimatechnik abschalten/gezielt steuern
  • Geschlossene Behälter nicht öffnen

Nach dem Einsatz

  • Behandlung kontaminierter Personen: durch K-Nachweis und Entkleidung
  • Versorgung der Verletzen durch Übergabe an Rettungsdienst (siehe unten)
  • Aufräumarbeiten: zuständige Behörde, evtl. Fw (Amtshilfe)
  • Übergabe der Einsatzstelle an zuständige Stellen (Gewerbeaufsicht)
  • bei Überschreitung folgender Dosis-Werte Maßnahmen treffen:
    • ab 15 mSv sind die Einsatzkräfte zu überwachen
    • über 50 mSv oder bei Verdacht auf Inkorporation ist die Einsatzkraft direkt nach Einsatzende einem ermächtigtem Arzt vorzustellen (zu finden z.B. in dieser Liste)

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

  • Truppzuordnung der Messgeräte nach FwDV 500:
    • alle Einsatzkräfte mit Dosiswarngeräten und Gleitschattenfilmdosimetern (Personendosimetern)
    • Angriffstrupp mit Dosisleistungsmessgerät
    • Wassertrupp zum Absperren des Gefahrenbereichs mit Dosisleistungswarngerät; nach vollständiger Absperrung der Einsatzstelle wird diese weiterhin zur permanenten Überprüfung der Absperrung umrundet
  • Abschirmung um den Strahler herstellen, z.B. durch
    • platzieren in einem Bleibehälter
    • bauen einer Umhüllung mit Schaummittelkanistern

medizinische Hinweise

  • Einsatzkräfte mit offenen Wunden sofort aus dem Einsatz herauslösen.
  • Rettungsdienst auf Kontaminationsverdacht hinweisen.
  • Bei der Beförderung kontaminierter Personen ist eine Infektionsschutzkleidung wie sie auch für B-Gefahren verwendet wird ausreichend.
  • Nicht verletzte Betroffen bei Verdacht auf Inkorporation oder starke Strahlenexposition einem ermächtigten Arzt vorstellen oder an regionales Strahlenschutzzentrum vermitteln.

Grundsätze im Strahlenschutzeinsatz

  • Dosis begrenzen
    • Abstand: Dosisleistung nimmt im Quadrat ab (Berechnungen zum Abstand).
      • Für Manipulation am bzw. Bergung des Strahlers Hilfsmittel wie Ferngreifer, Schaufeln, etc. verwenden
      • Teleskopsonde verwenden
    • Aufenthaltsdauer
    • Abschalten wenn möglich, dann gegen Wiedereinschalten sichern. Ggf. können auch nach dem Abschalten noch höhere Dosisleistungen vorliegen (wenn beim Betrieb der Anlage Neutronen oder hochenergetische Gammastrahlung entsteht)
  • Kontamination vermeiden: geeignete Schutzkleidung tragen, abhängig von der angegebenen Gefahrengruppe
  • Kontaminationsverschleppung vermeiden: durch Kontaminationsnachweis
  • Inkorporation ausschließen: Atemschutz tragen, nicht essen, trinken und rauchen

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Quellenangabe

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cbrn/atomar/start.txt · Zuletzt geändert: 30.06.2024 13:45 von christoph_ziehr