in 5 Meter Abstand zum Einatzobjekt (Gebäude, Fahrzeug, …), falls bis zu diesem Punkt keine 25 µSv/h erreicht werden (i.d.R. Absperrung des Objektzugangs ausreichend) oder
50 Meter falls noch keine Messgeräte vor Ort sind
Gefahrenbereich erweitern, falls z.B. luftgetragene radioaktive Stoffe eine Ausweitung vermuten lassen
Kontaminationsnachweisplatz min 25m vor der Grenze von Gefahren- zu Absperrbereich aufbauen lassen (Reststrahlung kann die messwerte vom Kontaminationsnachweisgerät beeinflussen)
Dosisleistung messen / Versandstück freimessen (siehe Beförderung radioaktiver Stoffe für weitere Informationen), aus der gemessenen Dosisleistung:
Betroffene isolieren, vor Transport dekontaminieren, frühstmöglich Fachklinik informieren und Maßnahmen abstimmen
Nachalarmierung ABC-Erkundungskraftwagen, insbesondere bei Strahlersuche oder großflächiger Kontamination (weitergehende und feinere Mess-Möglichkeiten)
Weitergehende Maßnahmen nur in Amtshilfe (Feuerwehr ist im A-Einsatz nur für die Gefahrenabwehr zuständig!)
Erkundung und Lagebeurteilung (nach FwDV 500)
Wie hoch ist die Dosisleistung?
Um welches Radionuklid handelt es sich? → Befragung Betreiber, Kennzeichnung Versandstück
Welche Strahlung wird erzeugt? → Befragung Betreiber, Ermittlung durch Nuklidkarte
In welcher Form liegt der radioaktive Stoff vor? → offener oder umschlossener Strahler?
Kann die Umhüllung umschlossener Strahler zerstört worden sein?
Sind radioaktive Stoffe frei geworden?
Welcher Art ist die vorhandene Abschirmung?
Besteht die Gefahr der Ausbreitung radioaktiver Stoffe durch Brandrauch oder Löschwasser?
Einsatz in Gebäuden
Ortskundige Personen einbeziehen
Fenster und Türen schließen
Lüftungstechnik und Klimatechnik abschalten/gezielt steuern
Geschlossene Behälter nicht öffnen
Nach dem Einsatz
Behandlung kontaminierter Personen: durch K-Nachweis und Entkleidung
Versorgung der Verletzen durch Übergabe an Rettungsdienst (siehe unten)
Übergabe der Einsatzstelle an zuständige Stellen (Gewerbeaufsicht)
bei Überschreitung folgender Dosis-Werte Maßnahmen treffen:
ab 15 mSv sind die Einsatzkräfte zu überwachen
über 50 mSv oder bei Verdacht auf Inkorporation ist die Einsatzkraft direkt nach Einsatzende einem ermächtigtem Arzt vorzustellen (zu finden z.B. in dieser Liste)
alle Einsatzkräfte mit Dosiswarngeräten und Gleitschattenfilmdosimetern (Personendosimetern)
Angriffstrupp mit Dosisleistungsmessgerät
Wassertrupp zum Absperren des Gefahrenbereichs mit Dosisleistungswarngerät; nach vollständiger Absperrung der Einsatzstelle wird diese weiterhin zur permanenten Überprüfung der Absperrung umrundet
Abschirmung um den Strahler herstellen, z.B. durch
platzieren in einem Bleibehälter
bauen einer Umhüllung mit Schaummittelkanistern
Strahlersuche
Bei sehr schwachen Strahlenquellen das Kontaminationsnachweisgerät verwenden, da dies sehr viel empfindlicher als das Dosisleistungsmessgerät ist. Folgende Punkte beachten
Geeignetes Zählrohr verwenden, Schalter am K-Nachweisgerät auf die entsprechende Strahlung einstellen
Neuere Geräte verfügen über einen zählgasfreien Plastikszintillationsdetektor zur simultanen Messung von α- und β- und γ- Kontaminationen, die simultane Anzeige der Nuklide ist entsprechend im Menü zu wählen
Kontamination des Geräts unbedingt vermeiden!
medizinische Hinweise
Einsatzkräfte mit offenen Wunden sofort aus dem Einsatz herauslösen.
Rettungsdienst auf Kontaminationsverdacht hinweisen.
Bei der Beförderung kontaminierter Personen ist eine Infektionsschutzkleidung wie sie auch für B-Gefahren verwendet wird ausreichend.
Nicht verletzte Betroffen bei Verdacht auf Inkorporation oder starke Strahlenexposition einem ermächtigten Arzt vorstellen oder an regionales Strahlenschutzzentrum vermitteln.
Abschalten wenn möglich, dann gegen Wiedereinschalten sichern. Ggf. können auch nach dem Abschalten noch höhere Dosisleistungen vorliegen (wenn beim Betrieb der Anlage Neutronen oder hochenergetische Gammastrahlung entsteht)