Einsatzleiterwiki

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cbrn:ericards:klasse_8:17240921

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ALLYLTRICHLORSILAN, STABILISIERT - UN 1724 - Gefahrnr. X839 - ERICard-Nr. 8-57 - UN1724

Stoff ALLYLTRICHLORSILAN, STABILISIERT
UN-Nummer 1724
Gefahrnummer X839
ADR-Gefahrzettel +
ADR-Klasse 8
Klassifizierungscode CF1
Verpackungsgruppe II
ERI-Card 8-57

Unfall-Hilfeleistung

Ätzender flüssiger Stoff, entzündbar

1. Eigenschaften.

  • Kann spontan zu einer heftigen Reaktion führen.
  • Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
  • Heftige Reaktion mit Wasser, unter Bildung gefährlicher Gase.
  • Flammpunkt zwischen 23°C und 60°C (oder über 60°C; das Produkt wird oberhalb seines Flammpunktes befördert).

2. Gefahren.

  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Einwirkung von Wärme, Licht, Erschütterung oder Kontakt mit anderen Chemikalien führt zu plötzlichem Druckanstieg oder Selbstentzündung.
  • Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
  • Kann bei erhöhten Umgebungstemperaturen mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
  • Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
  • Starke Wärmeeinwirkung kann den Stabilisator zerstören. Fachberater hinzuziehen!

3. Persönlicher Schutz.

  • Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe
  • Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um die Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Ladung trocken halten. Kontakt mit Wasser vermeiden.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
  • Flüssigkeit mit trockenem Sand oder anderen geeigneten trockenen Materialien aufnehmen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Mit Pulver löschen.
  • Nicht mit Wasser oder Schaum löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=17240921

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

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cbrn/ericards/klasse_8/17240921.txt · Zuletzt geändert: 13.11.2019 21:48 (Externe Bearbeitung)