cbrn:ericards:klasse_2:33002090
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ETHYLENOXID UND KOHLENDIOXID, GEMISCH mit mehr als 87 % Ethylenoxid - UN 3300 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-12 - UN3300
Stoff | ETHYLENOXID UND KOHLENDIOXID, GEMISCH mit mehr als 87 % Ethylenoxid |
UN-Nummer | 3300 |
Gefahrnummer | 263 |
ADR-Gefahrzettel | + |
ADR-Klasse | 2 |
Klassifizierungscode | 2TF |
Verpackungsgruppe | |
ERI-Card | 2-12 |
Unfall-Hilfeleistung
Verflüssigtes Gas, entzündbar und giftig
1. Eigenschaften.
- Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
- Bildet mit Luft explosionsfähige Gemische.
- Giftig bei Einatmen oder Hautkontakt
- Das Gas wird durch Sprühstrahl gebunden oder stark verdünnt.
2. Gefahren.
- Entwickelt im Brandfall giftige oder reizende Gase oder Dämpfe.
- Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer giftigen und entzündbaren Dampfwolke (Gefahr eines BLEVE), die explodieren und sich mit einer Druckwelle (Dampfwolkenexplosion) ausbreiten kann.
- Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen.
- Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
3. Persönlicher Schutz.
- Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen
- Kälte-isolierende Unterkleidung und dicke Handschuhe aus Textil- oder Leder
- Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
- Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
- Falls Personenschäden nicht befürchtet werden, bei kleinen Mengen ausgetretenen Stoff mit Sprühstrahl beaufschlagen, um Verdampfung zu beschleunigen und Gas zu absorbieren.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
- Gasflamme nicht löschen, außer wenn unbedingt notwendig.
- Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
- Mit Sprühstrahl oder Pulver löschen.
- Nicht mit Vollstrahl löschen.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
- Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
- Erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=33002090
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
cbrn/ericards/klasse_2/33002090.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:47 von 127.0.0.1
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