cbrn:geraete:atemfilter
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Atemfilter
Maßnahmen
besondere Einsatzgrundsätze zum Tragen von Filtergeräten
- Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft mindestens 17% (19% bei CO-Filtern und in speziellen Bereichen, z.B. bei unterirdischen Arbeiten)
- kein Einsatz von Filtern wenn
- Arten und Eigenschaften der Atemgifte unbekannt sind
- Filter gegen Art oder Höhe der Konzentration nicht schützt
- starke Flocken- und Staubbildung
- Einsatzgrenzen der Filter beachten. Im Zweifel Isoliergeräte verwenden.
- Bei einer gleichzeitigen Gefährdung durch Gas und Partikel ist schärfere für den Kombinationsfilter gültige Grenzwert anzuwenden!
- nur gegen bei Filterdurchbruch riech- oder schmeckbare Schadstoffe einsetzen. Möglichkeit der Beeinträchtigung des Geruchssinns beachten. Herstellerangaben beachten.
- auf Funkenflug und Feuer achten
- in Behältern und engen Räumen, z.B. Bunkern, Kesselwagen, Rohrleitungen, Gruben oder Kanälen, dürfen (Gas-)Filter nicht eingesetzt werden
- Haltbarkeitsdatum des Filters beachten!
weitere Hinweise
Der bei der Feuerwehr typischerweise verwendete Kombinationsfilter trägt die Bezeichnung ABEK2 Hg und entspricht der Partikelfilterklasse 3.
Kennbuchstaben, Kennfarben und Leistungsfähigkeiten
Kennbuch- stabe(n) | Kennfarbe | Schadstoffe | Leistungsfähigkeit |
---|---|---|---|
A | ![]() braun | Organische Dämpfe | Klasse 1: 0,1 Vol.-% (1.000 ppm) Klasse 2: 0,5 Vol.-% (5.000 ppm) Klasse 3: 1,0 Vol.-% (10.000 ppm) |
B | ![]() grau | Anorganische Gase und Dämpfe | |
E | ![]() gelb | Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (auch bekannt als Chlorwasserstoff oder Salzsäure) | |
K | ![]() grün | Ammoniak | |
Hg | ![]() rot | Quecksilberdampf | max. 50 Stunden |
AX | ![]() braun | Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt < 65 °C | Einteilung der jeweiligen Dämpfe in verschiedene Gruppen für die verschiedene Maximaleinsatzzeiten gelten |
CO | ![]() schwarz | Kohlenstoffmonoxid | 20, 60 oder 180 Minuten (je nach Kennzeichnung) |
NO | ![]() blau | Nitrose Gase | max. 20 Minuten |
SX | ![]() violett | Spezialfilter, nach Angabe des Herstellers | |
Reaktor | ![]() orange | radioaktives Jod und Jodmethan |
Partikelfilter | Rückhaltevermögen | zulässige Schadstoffkonzentration (Filter in Kombination mit einer Vollmaske) |
---|---|---|
P 1 | feste Partikel | 4-faches des Grenzwerts |
P 2 | feste und flüssige Partikel | 15-faches des Grenzwerts |
P 3 | feste und flüssige Partikel | 400-faches des Grenzwerts |
Als Grenzwerte sind solche aus dem Bereich des Arbeitsschutzes zu verstehen (z.B. AGW).
Quellenangabe
- B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln
- FwDV 7
- BGR/GUV-R 190 (Ausgabe 12/2011), Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
Stichwörter
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