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cbrn:chemisch:grenzwerte

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Grenzwerte

zu treffende Maßnahmen

  • Bei der Interpretation von Grenzwerten ist zu beachten: Bei Überschreitung des angegebenen Wertes können die genannten Auswirkungen eintreten. Eine Stoffkonzentration die knapp unterhalb des AEGL-3-, aber oberhalb des AEGL-2-Wertes liegt, hat per Definition eine irreversible oder lang andauernde gesundheitliche oder fluchtbehindernde Wirkung, ist aber nicht tödlich. Dafür müsste der AEGL-3-Wert überschritten werden.
  • Die Grenzen der einzelnen Werte gelten nicht zwangsläufig für alle Personengruppen. Insbesondere bei Kindern, alten oder kranken Menschen kann eine Schädigung schon eher als beim genannten Grenzwert eintreten.
  • Die Grenzwerte gelten jeweils nur für Reinstoffe. Beim Vorhandensein von Stoffgemischen können diese schon bei wesentlich geringeren Konzentrationen schädlich sein.
  • Es wird jeweils nur die Konzentration in der Luft betrachtet. Die Konzentration im Boden, Wasser, etc. ist nicht Teil der hier genannten Grenzwerte.
  • Grenzwerte geben an, bis zu welcher Konzentration eine Wirkung nicht eintritt. Da es für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe keine sicheren Grenzwerte gibt, sind für diese Stoffe keine Grenzwerte genannt.
  • Grenzwerte, welche in einem vergleichsweise sicheren Bereich angegeben werden (wie beispielsweise der AGW) dürfen keinesfalls mit „selbst erfundenen“ Faktoren multipliziert werden, da diese teilweise schon bei geringer Überschreitung stark an Giftigkeit zunehmen.
  • Die Grenzwerte wurden oftmals mit unterschiedlichen Verfahren ermittelt. Somit können diese von Stoff zu Stoff abweichen. Ist bei einem Stoff der IDLH-Wert am höchsten und wird von ERPG- und danach AEGL-Wert gefolgt, kann die Reihenfolge bei einem anderen Stoff eine völlig andere sein.

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

AEGL

siehe AEGL-Wert

AGW

siehe AGW

ERPG

siehe ERPG-Wert

ETW

IDLH

siehe IDLH-Wert

LC 50

siehe LC 50

LC Lo

siehe LC Lo

LD 50

siehe LD 50

MAK

siehe MAK-Wert

PAC

siehe PAC-Wert

TC Lo

siehe TC Lo

TD Lo

siehe TD Lo

TEEL

siehe TEEL-Wert

TLV

siehe TLV-Wert

TRK

siehe TRK-Wert

Quellenangabe

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Diskussion

Gast, 14.04.2022 08:09

Epichlorhydrin: ETW-Wert: richtig 14 ppm

Flusssäure (Fluorwasserstoff in wässriger Lösung: UN-Nummer im falscher Spalte

Salzsäure (Chlorwasserstoff in wässriger Lösung): UN-Nummer im falscher Spalte

Toluoldiisocyanat: CAS-Nummer lautet: 26471-62-5

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cbrn/chemisch/grenzwerte.txt · Zuletzt geändert: 24.06.2024 16:48 von christoph_ziehr