cbrn:chemisch:grenzwerte
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Grenzwerte
zu treffende Maßnahmen
- Bei der Interpretation von Grenzwerten ist zu beachten: Bei Überschreitung des angegebenen Wertes können die genannten Auswirkungen eintreten. Eine Stoffkonzentration die knapp unterhalb des AEGL-3-, aber oberhalb des AEGL-2-Wertes liegt, hat per Definition eine irreversible oder lang andauernde gesundheitliche oder fluchtbehindernde Wirkung, ist aber nicht tödlich. Dafür müsste der AEGL-3-Wert überschritten werden.
- Die Grenzen der einzelnen Werte gelten nicht zwangsläufig für alle Personengruppen. Insbesondere bei Kindern, alten oder kranken Menschen kann eine Schädigung schon eher als beim genannten Grenzwert eintreten.
- Die Grenzwerte gelten jeweils nur für Reinstoffe. Beim Vorhandensein von Stoffgemischen können diese schon bei wesentlich geringeren Konzentrationen schädlich sein.
- Es wird jeweils nur die Konzentration in der Luft betrachtet. Die Konzentration im Boden, Wasser, etc. ist nicht Teil der hier genannten Grenzwerte.
- Grenzwerte geben an, bis zu welcher Konzentration eine Wirkung nicht eintritt. Da es für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe keine sicheren Grenzwerte gibt, sind für diese Stoffe keine Grenzwerte genannt.
- Grenzwerte, welche in einem vergleichsweise sicheren Bereich angegeben werden (wie beispielsweise der AGW) dürfen keinesfalls mit „selbst erfundenen“ Faktoren multipliziert werden, da diese teilweise schon bei geringer Überschreitung stark an Giftigkeit zunehmen.
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
AEGL
siehe AEGL-Wert
AGW
siehe AGW
ERPG
siehe ERPG-Wert
ETW
IDLH
siehe IDLH-Wert
LC 50
siehe LC 50
LC Lo
siehe LC Lo
LD 50
siehe LD 50
MAK
siehe MAK-Wert
PAC
siehe PAC-Wert
TC Lo
siehe TC Lo
TD Lo
siehe TD Lo
TEEL
siehe TEEL-Wert
TLV
siehe TLV-Wert
TRK
siehe TRK-Wert
Quellenangabe
- AEGL - Störfallbeurteilungswerte: Die Werte, Umweltbundesamt
- Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg
- Letale Dosis bei Wikipedia, veröffentlicht unter Creative Commons Attribution/Share Alike-Lizenz
- Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)
cbrn/chemisch/grenzwerte.txt · Zuletzt geändert: 24.06.2024 16:48 von christoph_ziehr
Diskussion
Epichlorhydrin: ETW-Wert: richtig 14 ppm
Flusssäure (Fluorwasserstoff in wässriger Lösung: UN-Nummer im falscher Spalte
Salzsäure (Chlorwasserstoff in wässriger Lösung): UN-Nummer im falscher Spalte
Toluoldiisocyanat: CAS-Nummer lautet: 26471-62-5