cbrn:ericards:klasse_8:18281020
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SCHWEFELCHLORIDE - UN 1828 - Gefahrnr. X88 - ERICard-Nr. 8-50 - UN1828
Stoff | SCHWEFELCHLORIDE |
UN-Nummer | 1828 |
Gefahrnummer | X88 |
ADR-Gefahrzettel | |
ADR-Klasse | 8 |
Klassifizierungscode | C1 |
Verpackungsgruppe | I |
ERI-Card | 8-50 |
Unfall-Hilfeleistung
Stark ätzender Stoff
1. Eigenschaften.
- Entwickelt gefährliche Dämpfe.
- Heftige Reaktion mit Wasser, unter Bildung gefährlicher Gase.
- Stark ätzend, verursacht schwere Schäden an Haut, Augen und Atemwegen.
- Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
- Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
- Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
- Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
3. Persönlicher Schutz.
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
- Ladung trocken halten. Kontakt mit Wasser vermeiden.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Flüssigkeit mit trockenem Sand oder anderen geeigneten trockenen Materialien aufnehmen.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
- Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
- Ausgetretenes Produkt in dicht schließende Behälter aufnehmen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
- Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen und Fachleute hinzuziehen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=18281020
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http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
cbrn/ericards/klasse_8/18281020.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:41 von 127.0.0.1
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