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cbrn:ericards:klasse_7:33302117

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RADIOAKTIVE STOFFE, TYP C-VERSANDSTÜCK, SPALTBAR - UN 3330 - Gefahrnr. 70 - ERICard-Nr. 7-03 - UN3330

Stoff RADIOAKTIVE STOFFE, TYP C-VERSANDSTÜCK, SPALTBAR
UN-Nummer 3330
Gefahrnummer 70
ADR-Gefahrzettel 7X+
ADR-Klasse 7
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
ERI-Card 7-03

Unfall-Hilfeleistung

Radioaktiver Stoff, spaltbar

1. Eigenschaften.

  • Das radiologische Gefährdungspotential kann gering bis hoch sein.
  • Die Gefahrzettel der Klasse 7 geben Hinweise auf die maximale Dosisleistung an der Oberfläche des unbeschädigten Versandstückes: Kategorie I-WEISS: 0,005 mSv/h Kategorie II-GELB: 0,5 mSv/h Kategorie III-GELB: 2 mSv/h (bei Transporten unter ausschließlicher Verwendung: 10 mSv/h).

2. Gefahren.

  • Kann bei starker Erwärmung oder Brand radioaktive, giftige und ätzende Dämpfe entwickeln.
  • Gefahr einer Kettenreaktion.
  • Externes Bestrahlungsrisiko bei unbeschädigten Versandstücken: nur für Versandstücke der Kategorien II-GELB und III-GELB.
  • Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken.

3. Persönlicher Schutz.

  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
  • Personendosimeter und Dosisleistungsmeßgerät

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit ! Personen in der Nähe warnen und den Gefahrenbereich unverzüglich räumen.
  • Gefahrenbereich: Absperrung bei einer Dosisleistung von 25 µSv/h festlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Zuständige Behörden benachrichtigen.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

5. Erste Hilfe.

  • Betroffene Personen aus dem Gefahrenbereich retten; die medizinische Versorgung hat Vorrang vor Maßnahmen des Strahlenschutzes.
  • Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=33302117

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017.

Web http://www.cefic.org - Email fjo@cefic.be - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432

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cbrn/ericards/klasse_7/33302117.1488485399.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 20:09 von christoph_ziehr