Einsatzleiterwiki

Das elektronische Einsatzleiterhandbuch

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


cbrn:ericards:klasse_7:29111776

Sie befinden sich in der bearbeitbaren Version des Einsatzleiterwiki-Projekts. Klicken Sie hier für allgemeine Informationen zum Projekt.

RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - INSTRUMENTE oder FABRIKATE - UN 2911 - Gefahrnr. - ERICard-Nr. 7-01 - UN2911

Stoff RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - INSTRUMENTE oder FABRIKATE
UN-Nummer 2911
Gefahrnummer
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 7
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
ERI-Card 7-01

Unfall-Hilfeleistung

Radioaktiver Stoff in freigestellten Versandstücken

1. Eigenschaften.

  • Stoff mit begrenztem radiologischen Gefährdungspotential: Geringe Personengefährdung durch äußere Bestrahlung.
  • Max. Dosisleistung an der Oberfläche des unbeschädigten Versandstückes: 0,005 mSv/h.

2. Gefahren.

  • Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken.

3. Persönlicher Schutz.

  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
  • Personendosimeter und Dosisleistungsmeßgerät

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Zuständige Behörden benachrichtigen.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Mit allen verfügbaren Mitteln löschen, aber keinen Vollstrahl einsetzen!
  • Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
  • Löschmittel sparsam einsetzen und zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Betroffene Personen aus dem Gefahrenbereich retten, beachte die Gefährdung durch radioaktive Strahlung
  • Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=29111776

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie dem Speichern von Cookies auf Ihrem Computer zu. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information

Diskussion

Geben Sie Ihren Kommentar ein. Wiki-Syntax ist zugelassen:
 
cbrn/ericards/klasse_7/29111776.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:45 von 127.0.0.1