Einsatzleiterwiki

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cbrn:ericards:klasse_4-3:14150686

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LITHIUM - UN 1415 - Gefahrnr. X423 - ERICard-Nr. 4-30 - UN1415

Stoff LITHIUM
UN-Nummer 1415
Gefahrnummer X423
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 4.3
Klassifizierungscode W2
Verpackungsgruppe I
ERI-Card 4-30

Unfall-Hilfeleistung

Entzündbarer fester Stoff mit Reaktionsgefahr

1. Eigenschaften.

  • Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
  • Gefährliche Reaktion mit Wasser unter Bildung entzündbarer Gase.
  • Gefährliche Reaktion mit Wasser, bei Brand oder Brandeinwirkung.

2. Gefahren.

  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
  • Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen.

3. Persönlicher Schutz.

  • Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Ladung trocken halten. Kontakt mit Wasser vermeiden.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Mit Pulver löschen.
  • Nicht mit Wasser, Schaum oder Kohlendioxid löschen.
  • Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

  • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=14150686

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

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cbrn/ericards/klasse_4-3/14150686.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:39 von 127.0.0.1