cbrn:ericards:klasse_2:33102101
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VERFLÜSSIGTES GAS, GIFTIG, OXIDIEREND, ÄTZEND, N.A.G. - UN 3310 - Gefahrnr. 265 - ERICard-Nr. 2-31 - UN3310
Stoff | VERFLÜSSIGTES GAS, GIFTIG, OXIDIEREND, ÄTZEND, N.A.G. |
UN-Nummer | 3310 |
Gefahrnummer | 265 |
ADR-Gefahrzettel | + + |
ADR-Klasse | 2 |
Klassifizierungscode | 2TOC |
Verpackungsgruppe | |
ERI-Card | 2-31 |
Unfall-Hilfeleistung
Verflüssigtes Gas, giftig und brandfördernd
1. Eigenschaften.
- Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
- Giftig bei Einatmen oder Hautkontakt
- Brandfördernd
- Nicht entzündbar
2. Gefahren.
- Kann bei einem Brand reagieren und giftige oder reizende Gase oder Dämpfe entwickeln.
- Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer giftigen und ätzenden Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines BLEVE).
- Kontakt mit dem flüssigen Stoff führt zu Erfrierungen und schweren Augenverletzungen.
- Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
- Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
- Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
- Verstärkt die Brandgefahr bei brennbaren Stoffen, insbesondere bei Kleidungsstücken.
3. Persönlicher Schutz.
- Kälte-isolierende Unterkleidung und dicke Handschuhe aus Textil- oder Leder
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.
- Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. Sprühstrahl nicht mit flüssigem Produkt in Berührung kommen lassen.
- Stoff nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Materialien aufnehmen oder abdecken.
- Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
- Um die Gefährdung durch giftige Dämpfe zu vermindern, Flüssigkeit z.B. mit Schaum abdecken.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
- Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
- Erfrorene Körperteile vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
- Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=33102101
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
cbrn/ericards/klasse_2/33102101.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:47 von 127.0.0.1
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