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cbrn:ericards:klasse_2:10100373

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BUTADIENE, STABILISIERT oder BUTADIENE UND KOHLENWASSERSTOFF, GEMISCH, STABILISIERT mit mehr als 40% Butadienen - UN 1010 - Gefahrnr. 239 - ERICard-Nr. 2-44 - UN1010

Stoff BUTADIENE, STABILISIERT oder BUTADIENE UND KOHLENWASSERSTOFF, GEMISCH, STABILISIERT mit mehr als 40% Butadienen
UN-Nummer 1010
Gefahrnummer 239
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 2
Klassifizierungscode 2F
Verpackungsgruppe
ERI-Card 2-44

Unfall-Hilfeleistung

Verflüssigtes Gas, entzündbar und mit Reaktionsgefahr

1. Eigenschaften.

  • Kann spontan zu einer heftigen Reaktion führen.
  • Bildet mit Luft explosionsfähige Gemische.
  • Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!

2. Gefahren.

  • Einwirkung von Wärme, Licht, Erschütterung oder Kontakt mit anderen Chemikalien führt zu plötzlichem Druckanstieg oder Selbstentzündung.
  • Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer entzündbaren Dampfwolke (Gefahr eines BLEVE), die explodieren und sich mit einer Druckwelle (Dampfwolkenexplosion) ausbreiten kann.
  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
  • Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
  • Starke Wärmeeinwirkung kann den Stabilisator zerstören. Fachberater hinzuziehen!

3. Persönlicher Schutz.

  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um die Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln. Sprühstrahl nicht mit flüssigem Produkt in Berührung kommen lassen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
  • Gasflamme nicht löschen, außer wenn unbedingt notwendig.
  • Mit Sprühstrahl oder Pulver löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

  • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10100373

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

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cbrn/ericards/klasse_2/10100373.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:37 von 127.0.0.1