cbrn:biologisch:tierseuchen
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Tierseuchen
Die Zuständigkeit für einen Tierseucheneinsatz liegt bei der Veterinärbehörde. Die Feuerwehr wird hier nur ggf. in Amtshilfe tätig!
zu treffende Maßnahmen
- Bis zur genaueren Festlegung bildet das Gelände des verdächtigen Betriebs den Gefahrenbereich
- Einsatzabschnitte bilden, Funkkanaltrennung, Bereitstellungsraum einrichten
- Festlegung der nötigen Schutzkleidung in Zusammenarbeit mit der Veterinärbehörde
- So wenig Personal wie möglich in den Gefahrenbereich! Zugangs- und Ausgangsregelungen beachten.
- Nur im Notfall (z.B. Menschenrettung) und nach Erkundung mit Einsatzfahrzeugen in Gefahrenbereich fahren. Dann sofortige Information der Veterinärbehörde!
- Fahrzeuge und Geräte bleiben bis zu einer wirksam möglichen Desinfektion im Gefahrenbereich und gelten als kontaminiert
-
- Abschließende Desinfektionsmaßnahmen (z.B. von Patieten) werden von der zuständigen Behörde festgelegt
- strikte Einsatzstellenhygiene (nicht Trinken, Rauchen, Essen, …)
- Einsatzkräfte in Zusammenarbeit mit der Veterinärbehörde über Ansteckungsmaßnahmen, Eigenschutzmaßnahmen und die Wichtigkeit der Verhinderung einer Kontaminationsverschleppung aufklären
- Einsatzkräfte die in der Tierhaltung arbeiten oder mit gefährdeten (Haus-) Tieren in Kontakt kommen dürfen nicht im Gefahrenbereich eingesetzt werden
- Einsatzdokumentation (z.B. eingesetzte Fahrzeuge, informierte Bevölkerung, getroffene Maßnahmen, …)
- Pressearbeit erfolgt durch Veterinärbehörde bzw. gemeinsame Einsatzleitung
- Verpflegung/Ablösung der Einsatzkräfte planen
besondere Gefahren
- Übertragungswege teilweise ungeklärt
- je nach Krankheitserreger sehr leichte Kontaminationsverschleppung
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Desinfektionsschleusen für Fahrzeuge
- vor der Einfahrt in den betroffenen Bereich:
- Fahrzeuge waschen, um spätere Desinfektion zu vereinfachen
Dieses Waschwasser kann nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde ggf. direkt in die Kanalisation - Personen mit Einwegschutzkleidung ausstatten um spätere Desinfektion zu vereinfachen
- wenn nötig, noch im Gefahrenbereich Grobreinigung der Fahrzeuge um Desinfektionsschleuse nicht mehr als nötig zu belasten
- Aufbau der Wanne
- stabile Teich- oder Deponiefolie, Fixierung durch Sandsäcke.
- Durchfahrtsbreite nicht zu schmal festlegen!
- Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schlauchbrücken realisieren, Folie mit Nägeln oder Schrauben gegen Verrutschen sichern.
Befahren muss ggf. auch mit tiefergelegten Fahrzeugen möglich sein! - Folie vor Beschädigung schützen: vorher Untergrund säubern, Teppiche oder Platten zum Schutz einlegen. Die Einlage muss beständig gegenüber dem Desinfektionsmittel sein!
- Fahrzeuge nach Desinfektion ggf. nochmals waschen, um Folgeschäden durch Desinfektionsmittel (ätzende Wirkung) zu verhindern
- Dokumentation der desinfizierten Fahrzeuge
- Rückbau und Entsorgung von Bauteilen und Desinfektionsflüssigkeit in Absprache mit Veterinäramt und unterer Wasserbehörde
Kontaktdaten/Ansprechpartner
Wenn die zuständige Veterinärbehörde keine Auskünfte geben kann:
- Tierseuchen-Task-Forces der Länder
- Institut für Epidemiologie des Friedrich-Löffler-Instituts (http://www.fli.bund.de/), dabei insbesondere auch
Tierseuchen-Informations-System
Quellenangabe
- Merkblatt Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Tierseuchen, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V., Altenberge 2012
Stichwörter
Influenza, Neue Grippe, Schweinegrippe, H1N1, Vogelgrippe, Geflügelpest, H5N1
cbrn/biologisch/tierseuchen.txt · Zuletzt geändert: 02.03.2017 21:18 von christoph_ziehr
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Ein interessanter Weblink: https://tsis.fli.bund.de/default.aspx