cbrn:atomar:start
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Strahlenschutz
zu treffende Maßnahmen
- Trupps mit Mess- und Warngeräten ausstatten (folgende Truppzuordnung nach FwDV 500):
- alle Einsatzkräfte mit Dosiswarngeräten und Gleitschattenfilmdosimetern (Personendosimetern)
- Angriffstrupp mit Dosisleistungsmessgerät
- Wassertrupp zum Absperren des Gefahrenbereichs mit Dosisleistungswarngerät
- Gefahrenbereich festlegen:
- bei Dosisleistung von 25 µSv/h oder
- in 5 Meter Abstand zum Einatzobjekt (Gebäude, Fahrzeug, …), falls bis zu diesem Punkt keine 25 µSv/h erreicht werden
- Kontaminationsnachweisplatz an der Grenze von Gefahren- zu Absperrbereich aufbauen lassen
- wenn möglich Kontaminationsnachweisplatz nicht direkt an den Gefahrenbereich angrenzen lassen sondern zusätzlichen Abstand einhalten, um im Falle einer Ausbreitung nicht den ersten Platz verlassen und einen weiteren Platz aufbauen zu müssen
- Platz vor Aufbau auf Kontaminationsfreiheit prüfen (Kontamination bei Überschreitung der 3-fachen Nullrate)
- möglichst einen Korridor von der Einsatzstelle zum Kontaminationsnachweisplatz kennzeichnen, um die Kontamination möglichst gering zu halten
Nach dem Einsatz
- Behandlung kontaminierter Personen: durch K-Nachweis und Entkleidung
- Versorgung der Verletzen durch Übergabe an Rettungsdienst
- Aufräumarbeiten: zuständige Behörde, evtl. Fw (Amtshilfe)
- Übergabe der Einsatzstelle an zuständige Stellen (Gewerbeaufsicht)
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Grundsätze im Strahlenschutzeinsatz
- Dosis begrenzen
- Abstand: Dosisleistung nimmt im Quadrat ab (Berechnungen zum Abstand).
- Aufenthaltsdauer
- Abschirmung: Halbwertsschicht bei 1 cm Blei, 2 cm Stahl, 4 cm Alu, 5 cm Beton, 10 cm Erde, 15 cm Wasser, 30 cm Holz
- Abschalten wenn möglich, dann gegen Wiedereinschalten sichern
- Kontamination vermeiden: geeignete Schutzkleidung tragen, abhängig von der angegebenen Gefahrengruppe
- Kontaminationsverschleppung vermeiden: durch Kontaminationsnachweis
- Inkorporation ausschließen: Atemschutz tragen, nicht essen, trinken und rauchen
Kennzahlen
- Transportkennzahl x 10 = Dosisleistung in µSv und 1 m Abstand bei unbeschädigtem Versandstück (siehe befoerderung für weitere Informationen)
Dosisrichtwerte
- 15 mSv Schutz von Sachwerten pro Einsatz
- 100 mSv Abwehr einer Gefahr für Personen oder zur Verhinderung einer wesentlichen Schadensausbreitung pro Einsatz und Jahr
- 250 mSv Rettung von Menschenleben, danach kein weiterer Einsatz der Person im Strahlenschutzeinsatz mehr
- 1 mSv Übung und Ausbildung pro Jahr
Berechnung zur erlaubten Aufenthaltsdauer
Weiter Informationen zur Dosis auf Hintergrundwissen Strahlenschutz
Formulare
Weblinks
Quellenangabe
- Ausbildungsunterlagen Lehrgang ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007
- B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln
- B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
cbrn/atomar/start.1380373202.txt.gz · Zuletzt geändert: 28.09.2013 13:00 von christoph_ziehr
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