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Bio-Einsatz
Maßnahmen
Die eigentliche Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt, die Feuerwehr wird nur in Amtshilfe tätig!
Erkundung
- welche Materialien/Mikroorganismen handelt es sich?
- entsprechende Risikogruppe (Kennzeichnung)?
- medizinischische Bereiche sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, hier besonders gründliche Erkundung
 - bei unzureichenden Erkundungsergebnisse Trupps in Körperschutzform 3 ausrüsten
 
 - Eigenschaften?
- Ansteckungsgefahr
 - Übertragungswege
 - Infektionswege
 - Überlebensbedingungen
 - Gefährlichkeit für Menschen, Tiere und Umwelt
 
 - Welche Art und Menge?
 
 - Standorte von Kühl-, Gefrier- und Brutschränken, Sicherheitswerkbänken
 - ggf. weitere chemische oder radioaktive Gefahrstoffe?
 - Art und Werkstoff des Aufbewahrungsbehälters
 - wirksame Desinfektion? Lagerort des vom Labor vorgehaltenen Desinfektionsmittels?
 - Funktion von Schleusen und Lüftungssystem
 - Rückhalteeinrichtungen gegen Ausbreitung in Atmosphäre und über Abwasser vorhanden? ggf. (Lösch-)Wasserrückhaltung einrichten
 
Vorgehen
ERI-Cards aller Stoffe der ADR-Klasse 6.2
Maßnahmen entsprechend Szenario:
- Labore entsprechend ihrer Schutzstufe
 - Transportunfälle wie Gefahrengruppe 2 behandeln
 - potentielle terroristische Anschläge wie Gefahrengruppe 3
 
- Vorgehen nach GAMS-Regel
- Menschenrettung aus S4-Laboren nur in Absprache mit dem zuständigen Erlaubnisinhaber oder einem vorab bestimmten fachkundigen Person
 
 - Evtl. Einsatz von Langzeit-PAs (z.B. Doppelflaschengeräte), um eine Desinfektion durchführen zu können ohne von PA auf Filter wechseln zu müssen
 - (Schaden-)Ausbreitung, insbesondere von den B-Gefahrstoffen, verhindern durch
- verbringen in nicht gefährdeten Bereich oder Desinfektion
 - Geschlossene Behälter, Verpackungen, Schränke mit unbekanntem Inhalt oder B-Gefahrstoffen nicht öffnen!
 - Fenster und Türen nur Öffnen wenn unbedingt notwendig, danach sofort wieder schließen!
- Beim Vorhandensein von Schleusen die Einsatzstelle nur durch diese Betreten und Verlassen
 - Deaktivierung von Schleusen nur in Rücksprache mit fachkundiger Person
 
 - sparsamer Löschmitteleinsatz
 - beim Auftreten von Flüssigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs diesen Vergrößern
 
 - Not-Aus-Taster neben Labortüren betätigen
 - Zum Umgang mit Verletzten siehe Desinfektion
 - Tiere nur nach Rücksprache mit Laborbetreiber retten
 
Brandbekämpfung
- Schleusen nicht durch Schläuche außer Funktion setzen
 - vorzugsweise trag- oder fahrbare Löschgeräte verwenden (Feuerlöscher, Kübelspritze, …)
 - Fenster zum Belüften nur nach Absprache öffnen
 - Entstehungsbrände möglichst mit Kohlenstoffdioxid löschen
 - Wasser nur sparsam und vorsichtig verwenden
 
besondere Gefahren
- Risikobeurteilung nur schwer möglich
 - Ansteckungsgefahr (eigenständige Übertragung auf weitere Personen); Seuchen-/Epidemiegefahr
- biologische Arbeitsstoffe sind vermehrungsfähig (ab Schutzstufe 2)
 
 - Krankheitserreger können mit den Mitteln der Feuerwehr nicht nachgewiesen werden
 - weitere Labor-spezifische Gefahren möglich:
- Einrichtung (Gefahrstoffe, Zentrifugen, Brutschränke,…)
 - Fluchterschwernis durch verriegelnde Türen und Unterdruck
 - evtl. ausgelöste Löschanlagen
 
 
bei Einsatzende
- genauste Dokumentation, Einsatzkräfte namentlich festhalten
 - verstärkte Einsatzhygiene
 - Einsatzkräfte unter Angabe des vorgefundenen B-Gefahrstoffs einem geeigneten Arzt vorstellen bei Einsatz in
- Gefahrengruppe 2 bei besonderen Vorkommnissen
 - Gefahrengruppe 3
 - Erkrankung nach dem Einsatz, die damit in Zusammenhang stehen könnte; dann erneute Vorstellung aller beteiligter Personen
 
 
weitere Hinweise
- Wird Rettungsdienstpersonal im Gefahrenbereich eingesetzt, steht dieses nicht für den Transport des Patienten ins Krankenhaus zur Verfügung. In diesem Fall müssen also die erforderlichen Rettungsmittel doppelt angefordert werden.
 - Die Inkubationszeit kann mehrere Tage betragen
- Personen im Wirkradius müssen sich nicht unbedingt anstecken, vor allem wenn sie PSA tragen oder z.B. geimpft sind
 
 - Personen und Geräte gelten bis zur Desinfektion und Reinigung als kontaminiert
 - Umwelt-/ Wassergefährdung
 - Kontamination von Lebensmitteln in der Umgebung
 - Labore ab Schutzstufe 2 sollten in Absprache mit der Feuerwehr geeignetes Desinfektionsmittel vorhalten
 
Kennzeichnung bei Gefahrguttransporten
Es gibt nur 5 UN-Nummern, die bei Gefahrguttransporten von biologischen Stoffen in Frage kommen:
| UN-Nummer | ADR-Klasse | Bezeichnung (unterlegt mit dem Link zur entsprechenden ERICard soweit vorhanden) | 
|---|---|---|
| 2814 | 6.2 | Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen | 
| 2900 | 6.2 | Ansteckungsgefährlicher Stoff, nur gefährliche für Tiere | 
| 3245 | 9 | gentechnisch veränderte Mikroorganismen | 
| 3291 | 6.2 | Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g. oder (bio)medizinischer Abfall, n.a.g. oder vorschriftsgemässer medizinischer Abfall, n.a.g. | 
| 3373 | 6.2 | biologischer Stoff, Kategorie B | 
weitere Seiten im Bereich Bio-Einsatz
Weblinks
- Auf der Seite Gefahrstoffdatenbanken ist die GESTIS-Biostoffdatenbank verlinkt, die Informationen zu biologischen Arbeitsstoffen (z.B. entsprechende Risikogruppe, Desinfektionsmaßnahmen, …) enthält.
 
Quellenangabe
- Lehrgangsunterlagen ABC 1 an der LFKS Rheinland-Pfalz im August 2007
 - Ausbildungsunterlagen B-Einsatz, Feuerwehr Kaiserslautern
 - FwDV 500, Ausgabe 2012
 - Biologische Gefahren I: Handbuch zum Bevölkerungsschutz, 3. Auflage, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn 2007
 - B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
 
Stichwörter
B-Einsatz
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