Gesamteinsatzleitung liegt bei Feuerwehr (bzw. bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr)
Schwimmwesten anlegen, auch beim Tragen von PA
Mit Schiffsführer Kontakt aufnehmen
Vorgehen in schlecht gelüftete Bereich nur unter Atemschutz (mögliche Gasansammlungen)
schwere Geräte mit Leinen sichern
ggf. Rettungsboot in Bereitschaft halten welches über Bord gegangene Personen direkt retten kann
bei ausgetretenen brennbaren Flüssigkeiten bzw. Schiffen mit Gefahrgutkennzeichnung nur explosionsgeschützte Geräte verwenden
nicht mit Mehrzweck- bzw. Rettungsbooten durch brennbare Flüssigkeiten auf dem Wasser fahren
ggf. Information weiterer Stellen: übergeordnete Führungskräfte, Wasserbehörde, Aufsichtsbehörde/Innenministerium, …
besondere Gefahren
gewerblich genutzte Schiffe werden mit Flüssiggas versorgt (außer Gefahrgutschiffe), bei vorschriftsmäßig ausgerüsteten Schiffen sind die Druckbehälter in einem von außen zugänglichen Schrank gelagert
in schlecht gelüfteten Bereichen und generell bei schon lange liegenden Schiffen Methangasansammlungen möglich
Rutschgefahr durch Betriebsstoffe an Deck
Absturz in offenstehende oder fehlende Luken/Abdeckungen
evtl. Abtreiben des Schiffs möglich
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Überstiegsleiter oder behelfsmäßig Steckleiter mitführen um vom Feuerwehrboot auf Schiff gelangen zu können
Überwiegt die Gefahr ins Wasser zu fallen deutlich gegenüber anderen Gefahrenquellen, so sollte auf Feuerwehrhelm und Überjacken/Überhosen verzichtet werden. Der Haltegurt sollte nur getragen werden wenn notwendig - Gefahr des Hängenbleibens in engen Räumen.
Fahrgastschiffe
Aushang eines „Sicherheitsplans“ vorgeschrieben, der für den Feuerwehreinsatz wichtige Informationen bereitstellt
Angstreaktionen bei Passagierschiffen (voreilig in Wasser springende Personen etc.)
bis zu 1000 Personen an Bord, enge Gänge erschweren Räumung
bei größerer Anzahl von Verletzten (→ MANV) ist das Anlegen bei der nächsten Möglichkeit normalerweise effektiver als die Patienten mit Booten der Feuerwehr zu transportieren