cbrn:ericards:klasse_7:29781825
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RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt - UN 2978 - Gefahrnr. 78 - ERICard-Nr. 7-04 - UN2978
Stoff | RADIOAKTIVE STOFFE, URANIUMHEXAFLUORID, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt |
UN-Nummer | 2978 |
Gefahrnummer | 78 |
ADR-Gefahrzettel | 7X+ |
ADR-Klasse | 7 |
Klassifizierungscode | |
Verpackungsgruppe | |
ERI-Card | 7-04 |
Unfall-Hilfeleistung
Radioaktiver Stoff (Uranhexafluorid)
1. Eigenschaften.
- Das chemische Gefährdungspotential ist wesentlich größer als das radiologische.
- Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
- Die Gefahrzettel der Klasse 7 geben Hinweise auf die maximale Dosisleistung an der Oberfläche des unbeschädigten Versandstückes: Kategorie I-WEISS: 0,005 mSv/h Kategorie II-GELB: 0,5 mSv/h Kategorie III-GELB: 2 mSv/h (bei Transporten unter ausschließlicher Verwendung: 10 mSv/h).
2. Gefahren.
- Erwärmung von Behältern kann zum Druckanstieg und Bersten führen.
- Entwickelt radioaktive, giftige und ätzende Dämpfe, auch im Brandfall.
- Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
- Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
- Gefahr einer Kettenreaktion.
- Reaktion mit Wasser unter Bildung gefährlicher Gase.
- Externes Bestrahlungsrisiko bei unbeschädigten Versandstücken: nur für Versandstücke der Kategorien II-GELB und III-GELB.
- Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken.
3. Persönlicher Schutz.
- Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe
- Personendosimeter und Dosisleistungsmeßgerät
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
- Gefahrenbereich: Absperrung bei einer Dosisleistung von 25 µSv/h festlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Zuständige Behörden benachrichtigen.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen. Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben
- Nicht mit Wasser oder Schaum löschen.
- Mit Pulver löschen.
- Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Betroffene Personen aus dem Gefahrenbereich retten; die medizinische Versorgung hat Vorrang vor Maßnahmen des Strahlenschutzes.
- Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug Einsatzkräfte mit Messgerät auf Kontamination überprüfen.
- Zur Dekontamination unbedingt Fachleute hinzuziehen.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=29781825
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017.
Web http://www.cefic.org - Email fjo@cefic.be - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432
cbrn/ericards/klasse_7/29781825.1488485400.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2017 20:10 von christoph_ziehr
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