technische_hilfe:verkehrsunfall:erkennung_alternativer_fahrzeugantriebe
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Erkennung alternativer Fahrzeugantriebe
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Anwendung der AUTO-Regel bei der Erkundung
- Austretende Betriebsstoffe, z.B.:
- Zisch- oder Knattergeräusche
- Gasgeruch
- Lachen- oder Nebelbildung
- Unterboden, Motor- und Kofferraum, z.B.:
- Gastanks
- orangene Hochvoltleitungen
- Tankdeckel öffnen, z.B.:
- alternative Betankungs-/Ladesysteme
- zusätzliche Tankdeckel
- Oberflächen absuchen, z.B.:
- Überdruckventile
- Beschriftungen (Werbeaufkleber)
- fehlender Auspuff
Erkundung allgemein
- Komponenten auf Lage und Beschädigung prüfen
- Einsatzkräfte auf Gefahren hinweisen
- Gefahrenbereich markieren/absperren
Merkmale Elektrofahrzeuge
- kein Auspuff
- kein Tankfüllstutzen, dafür Ladesteckdose, ggf. hinter Tankdeckel nachsehen wenn gefahrlos zu öffnen
- dicke, orangefarbene Kabel an Unterboden oder im Schweller
- Akku ist i.d.R. im Heck des Fahrzeugs; unter Kofferraumboden und unter Fahrzeug nachsehen.
Merkmale Autogasfahrzeuge (LPG)
- Keine Kennzeichnungspflicht
- oftmals nachgerüstet, daher nicht an Schriftzug z.B. auf Heckklappe erkennbar
- Flüssiggastank
- bei Nachrüstungen meist im Kofferraum (Zylindertank) oder in Reserveradmulde (Rundtank) , bei Serienfahrzeugen auch unter dem Fahrzeug möglich
- Schweißnähte vom Fertigungsprozess können existieren (Betriebsdruck ca. 8 bis 10 bar, Prüfdruck ca. 30 bar, Temperaturbereich -20 °C bis +65 °C)
- Einfüllstutzen hinter normaler Tankklappe, in Stoßfängern oder generell an Karosserie; meist im hinteren Bereich
- Tankvolumen ca. 60 bis 200 Liter (Zylindertanks), 40 bis 85 Liter (Rundtanks)
- nach Öffnen der Motorhaube zusätzliche Einspritzanlage erkennbar
- teilweise Umschalter und/oder Druckanzeige im Armaturenbrett
- Bezeichnungen: Autogas, LPG (Liquified Petroleum Gas), GPL (Gaz Petroleum Liquide), Treibgas, Propan, Butan
- Flüssiggas wird odoriert, bei Gasaustritt (z.B. im/am Kofferraum) ist dieses zu riechen
Merkmale Erdgasfahrzeuge (CNG und LNG)
- Erdgas-Fahrzeuge unterliegen grundsätzlich keiner Kennzeichnungspflicht, aber:
- Nutzfahrzeuge und Busse müssen mit CNG-Aufkleber gekennzeichnet werden
- derzeit noch oft Kennzeichnung durch Werbeaufkleber
- Herstellerspezifische Bezeichnungen: CNG, NGT, ECOFuel, Natural Power, BiFuel
- Erdgastank
- zylindrische Form
- keine Schweißnähte (da Prüfdruck 600 bar)
- Einfüllstutzen hinter normaler Tankklappe, in Stoßfängern oder generell an Karosserie
- Tankvolumen bei Nutzfahrzeugen bis 2.000 Liter, oft mehrere Flaschen die sich in Umhausungen oder auf dem Dach befinden
- nach Öffnen der Motorhaube zusätzliche Einspritzanlage erkennbar
- typischer Geruch von austretendem Erdgas durch Odorierungsstoff
- CNG - Compressed Natural Gas
- LNG - Liquified Natural Gas
Merkmale Wasserstofffahrzeuge
Quellenangabe
- Gerhard Schmöller, Tim Pelzl, Rolf Erbe: Einsatz an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. In: Brandschutz 2/2013, S. 96 ff.
- BGI/GUV-I 8664: Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) 2012
Stichwörter
technische_hilfe/verkehrsunfall/erkennung_alternativer_fahrzeugantriebe.1364302995.txt.gz · Zuletzt geändert: 26.03.2013 13:03 von christoph_ziehr
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