erste_hilfe:verbrennung
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Verbrennung
zu treffende Maßnahmen
- auf Eigensicherung achten (z.B. Unfallursache Stromunfall?)
- schnellstmöglich mit Wasser, Feuerlöscher, Decke oder notfalls durch Ausrollen löschen (siehe auch Personenbrand)
- brennende oder glühende Kleiderreste entfernen, wenn sie sich noch nicht mit der Haut verbunden haben. Verklebte Stellen mit Kleiderschere ausschneiden.
- Betroffenen Bereich ggf. kühlen (siehe nächsten Abschnitt)
- Wunde locker mit Brandwundenverbandtuch verbinden, keine Spezialverbände erforderlich!
Kühlen
Kühlung mit Leitungswasser (ca. 20 °C) nur bei kleineren Verbrennungen (bis ca. 5% der Körperoberfläche) zum Zweck der Schmerzbekämpfung. Größere Verbrennungen nach dem Ablöschen NICHT kühlen!
- Größe der Handinnenfläche der Person entspricht 1% der Körperoberfläche
- nur kühlen wenn Patient über deutliche Schmerzen klagt. Nicht bei Bewusstlosen kühlen!
- maximal 15 Minuten kühlen, Gefahr der Unterkühlung
- bei Kindern nur Extremitäten kühlen, bei mehreren Bereichen abwechselnd! Erhöhte Gefahr der Unterkühlung!
Die Kühlung dient rein der Schmerzbekämpfung, Gewebe kann dadurch nicht gerettet werden!
Quellenangabe
- Erste-Hilfe kompakt - Notfallstichwort Brandverletzung, Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes, Deutscher Feuerwehrverband
erste_hilfe/verbrennung.txt · Zuletzt geändert: 27.12.2014 20:57 von christoph_ziehr
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