cbrn:gefahrgut
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Gefahrgut
zu treffende Maßnahmen
- Bei unbekannter Gefahr mindestens 50 m Abstand halten!
- Auf windzugewandter Seite bleiben
- Fahrzeuge nicht im Gefahrenbereich aufstellen
- Nachfolgende Fahrzeuge nicht behindern
- Einsatzstelle gegen fließenden Verkehr sichern
- Schutzkleidung/Warnwesten anlegen
- Verhaltensanweisungen an Passanten geben
- Rückmeldung geben – Nachalarmieren
- Einweisung nachrückender Fahrzeuge
- Stoffrecherche in Gefahrstoffdatenbank(en)
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Neben der Gefahrentafel ist auf dem Fahrzeug oder Versandstück auch ein Gefahrenzettel (Placard) angebracht, welcher auf die Gefahr symbolisch hinweist.
Gefahrnummern-Schlüssel
Gefahrnummern-Schlüssel:
- 2 Entweichen von Gas
- 3 Entzündbarkeit von Flüssigkeiten
- 4 Entzündbarkeit von Feststoffen
- 5 oxidierende Wirkung
- 6 Giftigkeit
- 7 Radioaktivität
- 8 Ätzwirkung
- 9 Gefahr einer spontanen Reaktion
- 0 keine Zusatzgefahr
- X gefährlich bei Kontakt mit Wasser
- Verdoppelte Ziffer = Erhöhte Gefahr
- Erste Ziffer = Hauptgefahr
Weblinks
Kontaktdaten/Ansprechpartner
Quellenangabe
Geben Sie falls möglich bitte immer Ihre Quellen an, um im Zweifel die Überprüfung einfacher zu gestalten. Außerdem kann so bei sich öfters ändernden Inhalten überprüft werden, ob die Daten noch aktuell sind.
cbrn/gefahrgut.1299616811.txt.gz · Zuletzt geändert: 28.03.2011 09:30 (Externe Bearbeitung)
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