cbrn:ericards:klasse_9:35052287
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VERPACKUNGEN, AUSRANGIERT/WEGGEWORFEN, LEER, UNGEREINIGT - UN 3509 - Gefahrnr. 90 - ERICard-Nr. 9-10 - UN3509
Stoff | VERPACKUNGEN, AUSRANGIERT/WEGGEWORFEN, LEER, UNGEREINIGT |
UN-Nummer | 3509 |
Gefahrnummer | 90 |
ADR-Gefahrzettel | |
ADR-Klasse | 9 |
Klassifizierungscode | M11 |
Verpackungsgruppe | |
ERI-Card | 9-10 |
Unfall-Hilfeleistung
Umweltgefährdender Stoff
1. Eigenschaften.
- Flüssiger oder fester Stoff.
- Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
- Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
- Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Mit Sprühstrahl löschen
- Nicht mit Vollstrahl löschen.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=35052287
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http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
cbrn/ericards/klasse_9/35052287.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:48 von 127.0.0.1
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