cbrn:ericards:klasse_9:32572025
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ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt - UN 3257 - Gefahrnr. 99 - ERICard-Nr. 9-08 - UN3257
Stoff | ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt |
UN-Nummer | 3257 |
Gefahrnummer | 99 |
ADR-Gefahrzettel | |
ADR-Klasse | 9 |
Klassifizierungscode | M9 |
Verpackungsgruppe | III |
ERI-Card | 9-08 |
Unfall-Hilfeleistung
Stoff im erwärmten Zustand
1. Eigenschaften.
- Leicht oder spontan entzündbar.
- Sehr heißer Stoff.
- Gefahr einer heftigen Reaktion bei Kontakt mit Wasser.
- Die Flüssigkeit kann bei Brandeinwirkung brennen.
2. Gefahren.
- Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
- Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
- Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
- Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Mit Sprühstrahl löschen
- Nicht mit Vollstrahl löschen.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Produkt abkühlen lassen, bevor mit der Bergung begonnen wird.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
- Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=32572025
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
cbrn/ericards/klasse_9/32572025.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:46 von 127.0.0.1
Diskussion
@test80: Man beachte die Zeichensetzung! Das Komma hat schon seinen Sinn…
Hallo,
m.E. müsste es „mit einem Siedepunkt unter seinem Flammpunkt“ heißen.
Viele Grüße