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cbrn:ericards:klasse_7:29101775

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RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - BEGRENZTE STOFFMENGE - UN 2910 - Gefahrnr. - ERICard-Nr. 7-01 - UN2910

Stoff RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - BEGRENZTE STOFFMENGE
UN-Nummer 2910
Gefahrnummer
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 7
Klassifizierungscode
Verpackungsgruppe
ERI-Card 7-01

Unfall-Hilfeleistung

Radioaktiver Stoff in freigestellten Versandstücken

1. Eigenschaften.

  • Stoff mit begrenztem radiologischen Gefährdungspotential: Geringe Personengefährdung durch äußere Bestrahlung.
  • Max. Dosisleistung an der Oberfläche des unbeschädigten Versandstückes: 0,005 mSv/h.

2. Gefahren.

  • Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken.

3. Persönlicher Schutz.

  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
  • Personendosimeter und Dosisleistungsmeßgerät

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Zuständige Behörden benachrichtigen.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Mit allen verfügbaren Mitteln löschen, aber keinen Vollstrahl einsetzen!
  • Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
  • Löschmittel sparsam einsetzen und zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Betroffene Personen aus dem Gefahrenbereich retten, beachte die Gefährdung durch radioaktive Strahlung
  • Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=29101775

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.

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