cbrn:ericards:klasse_7:29081773
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RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - LEERE VERPACKUNG - UN 2908 - Gefahrnr. - ERICard-Nr. 7-01 - UN2908
Stoff | RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - LEERE VERPACKUNG |
UN-Nummer | 2908 |
Gefahrnummer | |
ADR-Gefahrzettel | |
ADR-Klasse | 7 |
Klassifizierungscode | |
Verpackungsgruppe | |
ERI-Card | 7-01 |
Unfall-Hilfeleistung
Radioaktiver Stoff in freigestellten Versandstücken
1. Eigenschaften.
- Stoff mit begrenztem radiologischen Gefährdungspotential: Geringe Personengefährdung durch äußere Bestrahlung.
- Max. Dosisleistung an der Oberfläche des unbeschädigten Versandstückes: 0,005 mSv/h.
2. Gefahren.
- Kontaminations- und Inkorporationsgefahr nur bei beschädigten Versandstücken.
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
- Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
- Personendosimeter und Dosisleistungsmeßgerät
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Zuständige Behörden benachrichtigen.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Ausgetretenen Stoff oder aus einer Abschirmung herausgefallenen Strahler nicht berühren.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Mit allen verfügbaren Mitteln löschen, aber keinen Vollstrahl einsetzen!
- Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
- Löschmittel sparsam einsetzen und zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Betroffene Personen aus dem Gefahrenbereich retten, beachte die Gefährdung durch radioaktive Strahlung
- Erste Hilfe darf nur von Einsatzkräften mit geeigneter Schutzausrüstung geleistet werden.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, hierbei (z.B mit einer Maske) die Atemwege schützen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug Einsatzkräfte mit Messgerät auf Kontamination überprüfen.
- Zur Dekontamination unbedingt Fachleute hinzuziehen.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=29081773
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
cbrn/ericards/klasse_7/29081773.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:45 von 127.0.0.1
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