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cbrn:ericards:klasse_5-1:20151150

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WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG, STABILISIERT, mit mehr als 70 % Wasserstoffperoxid - UN 2015 - Gefahrnr. 559 - ERICard-Nr. 5-28 - UN2015 - Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist

Stoff WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG, STABILISIERT, mit mehr als 70 % Wasserstoffperoxid
UN-Nummer 2015
Gefahrnummer 559
ADR-Gefahrzettel +
ADR-Klasse 5.1
Klassifizierungscode OC1
Verpackungsgruppe I
ERI-Card 5-28

Unfall-Hilfeleistung

Stark brandfördernder flüssiger Stoff

1. Eigenschaften.

  • Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
  • Kann spontan zu einer heftigen Reaktion führen.
  • Brandfördernd
  • Starke Erwärmung oder mechanische Erschütterung kann zu einer Zersetzung führen, mit der Folge einer Explosion oder heftigen Reaktion.
  • Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.

2. Gefahren.

  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Einwirkung von Wärme, Licht, Erschütterung oder Kontakt mit anderen Chemikalien führt zu plötzlichem Druckanstieg oder Selbstentzündung.
  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
  • Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
  • Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
  • Starke Wärmeeinwirkung kann den Stabilisator zerstören. Fachberater hinzuziehen!

3. Persönlicher Schutz.

  • Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um die Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenen Stoff mit Sprühstrahl so weit verdünnen, wie zur Gefahrenbegrenzung notwendig. Ablaufendes Wasser/Stoffgemisch mit allen verfügbaren Mitteln zurückhalten.
  • Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Mit Sprühstrahl löschen
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

  • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
  • Zum nächstmöglichen Zeitpunkt und vor Wiederverwendung Fachleute hinzuziehen.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=20151150

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

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