Einsatzleiterwiki

Das elektronische Einsatzleiterhandbuch

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


cbrn:ericards:klasse_2:19131073

Sie befinden sich in der bearbeitbaren Version des Einsatzleiterwiki-Projekts. Klicken Sie hier für allgemeine Informationen zum Projekt.

NEON, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG - UN 1913 - Gefahrnr. 22 - ERICard-Nr. 2-48 - UN1913

Stoff NEON, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
UN-Nummer 1913
Gefahrnummer 22
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 2
Klassifizierungscode 3A
Verpackungsgruppe
ERI-Card 2-48

Unfall-Hilfeleistung

Tiefgekühltes verflüssigtes Gas, erstickend

1. Eigenschaften.

  • In flüssiger Form hat der Stoff sehr tiefe Temperaturen.
  • Erstickend! Das Gas wirkt ohne vorherige Wahrnehmung!
  • Nicht entzündbar

2. Gefahren.

  • Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung einer Dampfwolke, die sich mit einer Druckwelle ausbreiten kann (Gefahr eines BLEVE).
  • Kontakt mit dem flüssigen Stoff läßt viele Materialien einschließlich der Schutzkleidung spröde werden.
  • Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.

3. Persönlicher Schutz.

  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Mit dem Wind vorgehen.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Kein Wasser auf Leckstellen oder Sicherheitseinrichtungen geben.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

  • Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=19131073

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie dem Speichern von Cookies auf Ihrem Computer zu. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information

Diskussion

Geben Sie Ihren Kommentar ein. Wiki-Syntax ist zugelassen:
 
cbrn/ericards/klasse_2/19131073.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:41 von 127.0.0.1