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Gefahrengruppen
Bereiche mit ABC-Stoffen werden entsprechend der durchzuführenden Maßnahmen eingeteilt.
Transportunfälle sind zunächst wie Gefahrengruppe II zu behandeln.
Terroristische Anschläge sind grundsätzlich wie Gefahrengruppe III zu behandeln.
zu treffende Maßnahmen
Gefahrengruppe I
- Einsatz ohne Sonderausrüstung gestattet
- Atemschutz zur Vermeidung von Inkorporation
Gefahrengruppe II
- Einsatz nur mit Sonderausrüstung
- besondere Überwachung und Dekontamination/Hygiene
Gefahrengruppe III
Wie Gefahrengruppe II, aber zusätzlich Anwesenheit einer fachkundigen Person erforderlich.
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Gefahrengruppe I
- Einsatz ohne Sonderausrüstung gestattet
- Atemschutz zur Vermeidung von Inkorporation
Gefahrengruppe II
- Einsatz nur mit Sonderausrüstung
- besondere Überwachung und Dekontamination/Hygiene
Gefahrengruppe III
Wie Gefahrengruppe II, aber zusätzlich Anwesenheit einer fachkundigen Person erforderlich.
Weblinks
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Kontaktdaten/Ansprechpartner
z.B. Notrufnummern
Quellenangabe
- FwDV 500, Stand 2004
Stichwörter
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