Einsatzleiterwiki

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IODPENTAFLUORID - UN 2495 - Gefahrnr. 568 - ERICard-Nr. 5-22 - UN2495

Stoff IODPENTAFLUORID
UN-Nummer 2495
Gefahrnummer 568
ADR-Gefahrzettel + +
ADR-Klasse 5.1
Klassifizierungscode OTC
Verpackungsgruppe I
ERI-Card 5-22

Unfall-Hilfeleistung

Brandfördernder Stoff, giftig und ätzend

1. Eigenschaften.

  • Entwickelt gefährliche Dämpfe.
  • Giftig bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt.
  • Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
  • Heftige Reaktion mit Wasser, unter Bildung gefährlicher Gase.
  • Gefahr einer Explosion und Bildung gefährlicher Dämpfe, durch Brand, starke Erwärmung oder heftigen Stoß.
  • Brandfördernd
  • Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.

2. Gefahren.

  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Entwickelt giftige und ätzende Dämpfe, auch im Brandfall.
  • Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
  • Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
  • Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.

3. Persönlicher Schutz.

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Ladung trocken halten. Kontakt mit Wasser vermeiden.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Flüssigkeit mit trockenem Sand oder anderen geeigneten trockenen Materialien aufnehmen.
  • Stoff nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Materialien aufnehmen oder abdecken.
  • Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
  • Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Mit Pulver löschen.
  • Nicht mit Wasser oder Schaum löschen.
  • Unbeschädigte Behälter aus der Wärmestrahlung entfernen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=24951466

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

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