cbrn:ericards:klasse_3:23791370
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1,3-DIMETHYLBUTYLAMIN - UN 2379 - Gefahrnr. 338 - ERICard-Nr. 3-20 - UN2379
| Stoff | 1,3-DIMETHYLBUTYLAMIN | 
| UN-Nummer | 2379 | 
| Gefahrnummer | 338 | 
| ADR-Gefahrzettel |    +       | 
	
| ADR-Klasse | 3 | 
| Klassifizierungscode | FC | 
| Verpackungsgruppe | II | 
| ERI-Card | 3-20 | 
Unfall-Hilfeleistung
Leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend
1. Eigenschaften.
- Entwickelt gefährliche Dämpfe.
 - Flammpunkt unter 23°C.
 - Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
 - Nicht oder nur teilweise mischbar mit Wasser (weniger als 10%), leichter als Wasser.
 
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
 - Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
 - Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
 - Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
 - Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
 
3. Persönlicher Schutz.
- Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.
 
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
 - Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
 - Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
 - Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
 
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
 - Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
 - Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
 - Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit Schaum abdecken.
 - Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
 - Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
 - Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
 
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
 - Nicht mit Wasser löschen.
 - Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
 - Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
 
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
 - Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
 - Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
 - Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen.
 - Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
 
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten.
 - Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete Temperaturklasse achten. Mindestens T3 !
 - Säurebeständige Ausrüstung einsetzen.
 - Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.
 
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug, kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser/Seifenlösung abspülen.
 - Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
 - Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
 
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser/Seifenlösung abspülen.
 
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=23791370
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2017.
Web http://www.cefic.org - Email fjo@cefic.be - Tel (+32) 2 6767266 - Fax (+32) 2 6767432
cbrn/ericards/klasse_3/23791370.1488485281.txt.gz · Zuletzt geändert:  von christoph_ziehr
                
                
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