cbrn:ericards:klasse_2:10230385
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STADTGAS, VERDICHTET - UN 1023 - Gefahrnr. 263 - ERICard-Nr. 2-13 - UN1023
| Stoff | STADTGAS, VERDICHTET | 
| UN-Nummer | 1023 | 
| Gefahrnummer | 263 | 
| ADR-Gefahrzettel |     +       | 
	
| ADR-Klasse | 2 | 
| Klassifizierungscode | 1TF | 
| Verpackungsgruppe | |
| ERI-Card | 2-13 | 
Unfall-Hilfeleistung
Verdichtetes Gas, entzündbar und giftig
1. Eigenschaften.
- Bildet mit Luft explosionsfähige Gemische.
 - Giftig beim Einatmen.
 
2. Gefahren.
- Erwärmung des Behälters führt zu Druckanstieg und Berstgefahr mit schlagartiger Freisetzung von brennbarem Gas.
 - Entwickelt im Brandfall giftige oder reizende Gase oder Dämpfe.
 - Das Gas kann unsichtbar sein, in Kanalisation und Kellerräume eindringen oder die Atemluft in geschlossenen Räumen verdrängen.
 
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
 - Einsatzkräfte vor Strahlungswärme schützen! Wassersprühstrahl (Hydroschild) oder andere geeignete Maßnahmen
 
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
 - Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
 - Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
 - Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
 - Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
 
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
 - Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
 - Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
 - Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
 - Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
 
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
 - Falls ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren.
 - Gasflamme nicht löschen, außer wenn unbedingt notwendig.
 - Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
 - Mit Sprühstrahl oder Pulver löschen.
 - Nicht mit Vollstrahl löschen.
 - Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
 - Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
 
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
 - Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
 - Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
 - Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
 
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
 
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
 
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
 
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=10230385
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
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