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Referenzwerte (vormals Dosisrichtwerte)
Die folgenden Informationen geben die aktualisierten Inhalte der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 mit Stand vom Januar 2022 wieder. Diese sind ggf. noch nicht in allen Bundesländern eingeführt.
Einsatzanlass | Referenzwert effektive Dosis |
---|---|
Einsatz zum Schutz der Umwelt oder von Sachgütern | 20 mSv je Einsatz und Kalenderjahr |
Einsatz zum Schutz von Menschenleben oder der Gesundheit | 100 mSv je Einsatz und Kalenderjahr |
Einsatz zur Rettung von Menschenleben, zur Vermeidung schwerer strahlungsbedingter Gesundheitsschäden oder zur Vermeidung oder Bekämpfung einer Katastrophe | 250 mSv je Einsatz und Leben |
In Ausnahmefällen, in denen es möglich ist, dass die effektive Dosis den Wert von 250 mSv überschreitet, kann die Einsatzleitung zur erkennbar möglichen Rettung von Menschenleben, zur Vermeidung schwerer strahlungsbedingter Gesundheitsschäden oder zur Vermeidung oder Bekämpfung einer Katastrophe einen erhöhten Referenzwert von 500 mSv festlegen.
Sofern im Einsatz die effektive Dosis 100 mSv überschreiten kann, darf die Tätigkeit im A-Einsatz nur von Freiwilligen ausgeführt werden, die vor dem jeweiligen Einsatz über die Möglichkeit einer solchen Exposition informiert wurden und ihrem Einsatz zugestimmt haben. Vor dem konkreten Einsatz muss die Freiwilligkeit an der Einsatzstelle nochmals abgefragt werden!
Bei der Aus- und Fortbildung darf die Körperdosis von 1 mSv pro Kalenderjahr nicht überschritten werden.
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Auswirkungen auf den menschlichen Körper
Dosis | körperliche Auswirkungen |
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< 250 mSv | keine Auswirkungen zu erwarten |
250 mSv | Schwellendosis |
750 mSv - 1,5 Sv | stärkere Blutbildveränderung, Strahlenkrankheit |
1 Sv | kritische Dosis |
3 - 6 Sv | 50 % Todesfälle |
ab 7 Sv | tödliche Dosis |
Quellenangabe
- FwDV 500, Stand 2022
Diskussion
Hallo Christoph, Dein Projekt Einsatzleiterwiki war hier an der AKNZ der BBK eine grosse Hilfe. Sehr gute Sache…gibt mal wieder einen Pluspunkt. Liebe Grüsse. HEIKO / 6300/1
Hallo Heiko, vielen Dank für dein Lob. Schön zu hören dass das Einsatzleiterwiki an der AKNZ so gut ankommt.
Viele Grüße, Christoph
Man sollte bei den Dosisrichtwerten beachten das der Wert für die Ausbildung pro Jahr ein Grenzwert ist.
Zittat DV 500 Seite 47:
„Die maximale Körperdosis von 250 mSv darf im Einsatz auf Anweisung des Einsatzleiters nur in Ausnahmefällen überschritten werden, wenn dies nach Beurteilung einer fachkundigen Person unverzichtbar und vertretbar ist. Die betroffenen Einsatzkräfte müssen auf diese Lage hingewiesen werden. Bei der Aus- und Fortbildung darf die Körperdosis von 1 mSv pro Jahr nicht überschritten werden.“
Vielen Dank für den Hinweis. Der Artikel wurde entsprechend geändert.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Ziehr