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cbrn:allgemein:cbrn-lexikon:pac-wert

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PAC-Wert

PAC-Werte (Protective Action Criteria for Chemicals) sind keine Störfallbeurteilungswerte im eigentlichen Sinne, sondern bieten den jeweils geeignetesten, verfügbaren Wert aus der Gruppe der AEGL-, ERPG- und TEEL-Werte an. Dabei werden die Werte in der folgenden Reihenfolge verwendet:

Die PAC-Werte werden dabei, wie auch die AEGL-, ERPG- und TEEL-Wertew aus denen sie sich ableiten, in den drei unterschiedlichen Stufen angegeben:

  • PAC-1: Spürsames Unwohlsein und Reizungen, aber keine Behinderung der Fähigkeit zu flüchten. Mit Beendigung der Stofffreisetzung verschwinden die Symptome wieder vollständig.
  • PAC-2: Irreversible oder lang andauernde gesundheitliche Auswirkungen oder fluchtbehindernde Wirkung.
  • PAC-3: Lebensbedrohliche oder tödliche Auswirkungen.

Quellenangabe

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cbrn/allgemein/cbrn-lexikon/pac-wert.txt · Zuletzt geändert: 24.06.2024 16:14 von christoph_ziehr