brand:ubahn
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U-Bahn-Brand
zu treffende Maßnahmen
- MANV vorbereiten
- Freischalten und Kurzschließen der Fahrstromversorgung (soweit dem Trupp möglich)
- Belüften und Entrauchen
- Neben der eigentlichen Brandbekämpfung auch die Tunnelwände kühlen
- Einsatzabschnitte bilden, z.B.
- Ereignisort
- Verletztenversorgung
- Entrauchung
- benachbarte Bahnhöfe auf Rauchausbreitung kontrollieren
- nahegelegene Notausgänge auf geflüchtete Personen kontrollieren
- auf Presseanfragen vorbereiten
besondere Gefahren
- viele Betroffene
- Bahnverkehr und Fahrspannung
- (nicht vorhersagbare) Rauchausbreitung
- ggf. lange Anmarschwege unter Atemschutz
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
- Der Abstand zwischen Notausgängen darf max. 300m betragen, diese sind im Tunnel durch blaues Licht gekennzeichnet
- Leichtverletzte werden eigenständig die umliegenden Krankenhäuser aufsuchen und diese „blockieren“. Potentiell betroffene Krankenhäuser frühzeitig informieren!
Quellenangabe
- B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
- Notausgänge nach §30 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen, gültig für alle deutschen Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen oder ähnliche Bahnen (ausgenommen sind Bergbahnen und Seilbahnen), geregelt in §4 Personenbeförderungsgesetz
Stichwörter
Hochbahn, Straßenbahn, Untergrundbahn
brand/ubahn.1393784241.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.03.2014 18:17 von christoph_ziehr
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