allgemein:absicherung_einsatzstelle
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Absicherung der Einsatzstelle
Maßnahmen
- Warnkleidung tragen.
- An- und Abfahrt für Rettungsdienst-Fahrzeuge ermöglichen
- nicht benötigte Einsatzkräfte abseits der Straße/hinter Leitplanke warten lassen
- unten genannte Mindestabstände einhalten; bei Kurven, Kuppen und anderen unübersichtlichen Stellen Abstände vergrößern
- zur besseren Sichtbarkeit Einsatzstelle ausleuchten
- keine verkehrslenkenden Maßnahmen durch die Feuerwehr (Ausnahme Bayern und Thüringen)
- ggf. Bereitstellungsraum festlegen
weitere Hinweise
Bundesstraßen
Autobahnen
Erst nach Freigabe durch Autobahnpolizei entgegen der Fahrtrichtung auffahren
Sicherungsfahrzeug
- Sicherungsfahrzeug mindestens 25 m vor das letzte aktiv genutzt Einsatzfahrzeug abstellen
- alle Einsatzkräfte verlassen das Fahrzeug, dieses bleibt dauerhaft unbesetzt
- alle vorhandenen Warneinrichtungen einschalten
- Lenkung zur verkehrsabgewandten Seite hin einschlagen
- alle Türen und Geräteräume geschlossen halten, während des Einsatzes keine Geräte entnehmen
Anforderungen an das Sicherungsfahrzeug
- möglichst hohe Masse
- keine einsatztaktische Aufgabe im Einsatz
- idealerweise ausgestattet mit Konturmarkierung, Heckwarnbeklebung und Heckwarnsystem
Quellenangabe
- BGI/GUV-I 8651: Sicherheit im Feuerwehrdienst, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
- Ausbildungsunterlage Truppführerlehrgang der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland Pfalz
- B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln
Stichwörter
Landstraße, Schnellstraße, Bundesstraße, Autobahn, Absperren
allgemein/absicherung_einsatzstelle.txt · Zuletzt geändert: 18.03.2025 21:19 von christoph_ziehr
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