allgemein:absicherung_einsatzstelle
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Absicherung der Einsatzstelle
zu treffende Maßnahmen
- Warnkleidung gemäß DIN EN 471 (Klasse 2)bzw. EN ISO 20471
(Klasse 2) tragen. - schweres, nicht benötigtes Fahrzeug mit gegen den Fahrbahnrand eingeschlagener Lenkung als Sicherungsfahrzeug nutzen. Dieses nicht mit Personal besetzen!
- An- und Abfahrt für Rettungsdienst-Fahrzeuge ermöglichen
- nicht benötigte Einsatzkräfte abseits der Straße/hinter Leitplanke warten lassen
- unten genannte Mindestabstände einhalten; bei Kurven, Kuppen und anderen unübersichtlichen Stellen Abstände vergrößern
- zur besseren Sichtbarkeit Einsatzstelle ausleuchten
- keine verkehrslenkenden Maßnahmen durch die Feuerwehr (Ausnahme Bayern und Thüringen)
- ggf. Bereitstellungsraum festlegen
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Bundesstraßen
Autobahnen
Erst nach Freigabe durch Autobahnpolizei entgegen der Fahrtrichtung auffahren
Quellenangabe
- Ausbildungsunterlage Truppführerlehrgang der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland Pfalz
- B1-Lehrgang 02/2012 am Führungs- und Schulungszentrum der BF Köln
Stichwörter
Landstraße, Schnellstraße, Bundesstraße, Autobahn
allgemein/absicherung_einsatzstelle.1553593239.txt.gz · Zuletzt geändert: 26.03.2019 09:40 von
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