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cbrn:chemisch:grenzwerte
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Grenzwerte
Maßnahmen
- Bei der Interpretation von Grenzwerten ist zu beachten: Bei Überschreitung des angegebenen Wertes können die genannten Auswirkungen eintreten. Eine Stoffkonzentration die knapp unterhalb des AEGL-3-, aber oberhalb des AEGL-2-Wertes liegt, hat per Definition eine irreversible oder lang andauernde gesundheitliche oder fluchtbehindernde Wirkung, ist aber nicht tödlich. Dafür müsste der AEGL-3-Wert überschritten werden.
- Die Grenzen der einzelnen Werte gelten nicht zwangsläufig für alle Personengruppen. Insbesondere bei Kindern, alten oder kranken Menschen kann eine Schädigung schon eher als beim genannten Grenzwert eintreten.
- Die Grenzwerte gelten jeweils nur für Reinstoffe. Beim Vorhandensein von Stoffgemischen können diese schon bei wesentlich geringeren Konzentrationen schädlich sein.
- Es wird jeweils nur die Konzentration in der Luft betrachtet. Die Konzentration im Boden, Wasser, etc. ist nicht Teil der hier genannten Grenzwerte.
- Grenzwerte geben an, bis zu welcher Konzentration eine Wirkung nicht eintritt. Da es für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe keine sicheren Grenzwerte gibt, sind für diese Stoffe keine Grenzwerte genannt.
- Grenzwerte, welche in einem vergleichsweise sicheren Bereich angegeben werden (wie beispielsweise der AGW) dürfen keinesfalls mit „selbst erfundenen“ Faktoren multipliziert werden, da diese teilweise schon bei geringer Überschreitung stark an Giftigkeit zunehmen.
Beschreibung einzelner Grenzwerte
Quellenangabe
- AEGL - Störfallbeurteilungswerte: Die Werte, Umweltbundesamt
- Lehrgangsunterlagen „Führer im ABC-Einsatz“, Staatliche Feuerwehrschule Regensburg
- Letale Dosis bei Wikipedia, veröffentlicht unter Creative Commons Attribution/Share Alike-Lizenz
- Lehrgangsunterlagen „Chemische Risiken“, Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)
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Diskussion
Epichlorhydrin: ETW-Wert: richtig 14 ppm
Flusssäure (Fluorwasserstoff in wässriger Lösung: UN-Nummer im falscher Spalte
Salzsäure (Chlorwasserstoff in wässriger Lösung): UN-Nummer im falscher Spalte
Toluoldiisocyanat: CAS-Nummer lautet: 26471-62-5