Tierrettung

 

Die Zuständigkeit der Feuerwehr liegt beim Retten von Tieren aus Notlagen und bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit, nicht aber beim Einfangen von Tieren!

Eigentümer von Tieren sind verpflichtet, Gefahren die für oder durch ihr Tier entstehen, selbst zu beseitigen. Nur wenn der Eigentümer dies nicht selbst schafft wird die Feuerwehr tätig.

Hinweise zu den jeweiligen Tierarten sind in den einzelnen Artikeln zu finden.

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Maßnahmen

Tier Gewicht (kg)
Bulle 800 - 1 200
Elefant 4 500 - 7 000
Esel 80 - 450
Hund 2 - 85
Katze 2 - 10
Pferd 450 - 800
Pony 150 - 300
Rind 600 - 800
Schaf 70 - 100
Schwein 100 - 250
Ziege 40 - 70

Haus- und Nutztiere

Wildtiere

exotische Tiere

z.B. Echsen, Schlangen, Lurche, Spinnen, Schildkröten, etc.

besondere Gefahren

weitere Hinweise

allgemeines Verhalten gegenüber Tieren

Der Feuerwehreinsatz bedeutet für das Tier Stress!

Exotische Haustiere

Quellenangabe

Stichwörter

Tierrettung, Tier in Notlage, Gefahr für Tiere, Gefahr durch Tiere