Beurteilen der Lage
Fassen des Entschlusses über die Einsatzdurchführung, zum Beispiel festlegen von Einsatzschwerpunkten, bestimmen erforderlicher Einsatzkräfte, Einsatzmittel und Reserven, festlegen der Befehlsstelle
Bestimmen und einweisen von Führungskräften, zum Beispiel Einsatzabschnittsleiterinnen oder Einsatzabschnittsleiter
Ordnen des Schadengebietes, zum Beispiel
Anordnen von Absperrmaßnahmen
Festlegen und freihalten von An- und Abmarschwegen
Zusammenarbeiten mit anderen Ämtern, Behörden und Organisationen
Durchführen von Lagebesprechungen
Erteilen der Befehle
Beaufsichtigen und kontrollieren der Einsatzdurchführung
Veranlassen von Sofortmaßnahmen für gefährdete Bevölkerung, zum Beispiel
Warnung, Unterbringung,
Räumung und
Evakuierung, Versorgung, Transport und Instandsetzung
Mithilfe bei der Sicherung geborgener Sachwerte, beim Ermitteln der Schadenursache und der Täter, bei der Zeugenfeststellung und bei der Beweismittelsicherung