Kohlenmonoxid

zu treffende Maßnahmen

Verhaltensweisen je nach CO-Konzentration

Entnommen aus Unfallkasse Baden-Würrtemberg, Infoblatt Nr. 07 des Sachgebietes „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“, Einsatz von Kohlenmonoxidwarngeräten bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen

Für die folgenden Einsatzhinweise wird eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Minuten angenommen.

Lokale Festlegungen, soweit für Ihre Feuerwehr vorhanden, haben selbstverständlich Vorrang!

Konzentration > 30 ppm

Achtung: CO vorhanden!

  • Fenster und Türen öffnen
  • Einsatztätigkeit ohne Unterbrechung durchführen
    → schonende Rettung
  • CO-Quelle identifizieren und weitere Freisetzung unterbinden, falls das ohne Eigengefährdung möglich ist.
  • Wenn Quelle nicht zu ermitteln bzw. abzustellen ist, Fachkräfte (je nach Lage z. B. Feuerwehr, Störungsdienst, Schornsteinfeger) informieren.

Konzentration > 60 ppm

Achtung: CO in erhöhter Konzentration vorhanden!

  • Zuerst Maßnahmen zur Belüftung des Raums ergreifen!
  • Wenn effektive Belüftung nicht möglich ist, Patient aus dem Gefahrenbereich bringen (dabei Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich minimieren, Richtwert: unter 15 min)
    → schnelle Rettung unter Beachtung des Eigenschutzes.
  • Erst danach medizinische Versorgung durchführen
  • Feuerwehr alarmieren (falls noch nicht initial geschehen)

Konzentration > 200 ppm

Achtung: CO in gefährlicher Konzentration vorhanden!

  • Feuerwehr alarmieren (falls noch nicht initial geschehen)
  • Betroffenen Bereich räumen und für ein Absenken der CO-Konzentration sorgen (z. B. großflächiges Querlüften)
    → sofortige Rettung unter Beachtung des Eigenschutzes.
  • Weitere Maßnahmen danach unter umluftunabhängigem Atemschutz bzw. geignetem CO-Filtergerät durchführen.
  • Messwertanzeige des CO-Warngeräts laufend beobachten und Lage ständig neu bewerten.

Konzentration > 500 ppm

Achtung: Akute Gefährdung durch CO!

Alle Maßnahmen nur unter umluftunabhängigem Atemschutz durchführen.

Messen der Konzentration

ETW 33 ppm, AGW 20 ppm.

Folgemaßnahmen

besondere Gefahren

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

ERICard für UN 1016 - Gefahrnr. 263 - KOHLENMONOXID, VERDICHTET (beim Austritt größerer Mengen)

Vergleich von Vorgehensempfehlungen

Derzeit gilt für die Feuerwehren in Deutschland allgemein der ETW von 33 ppm als Grenzwert zum Tragen von umluftunabhängigem Atemschutz. Neben den oben genannten abgestuften Grenzwerten der Unfallkasse Baden-Württemberg haben weitere Organisationen Empfehlungen für Grenzwerte veröffentlicht:

CO-
Konzentration
Deutscher Feuerwehrverband Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Giftinformationszentrum Nord
(Anweisungen speziell für Rettungsdienst)
CO-
Konzentration
> 30 ppm Tragen von umluftunabhänigem Atemschutz. Tragen von umluftunabhängigem Atemschutz, außerdem betroffenen Bereich im Gebäude räumen. Fenster öffnen, wenn Austrittsursache nicht festgestellt oder beseitigt werden kann Feuerwehr nachalarmieren, ansonsten normale Behandlung (kein Atemschutz!). > 30 ppm
> 60 ppm Nicht nur betroffenen Bereich, sondern ganzes Gebäude räumen.
Bei Beschwerden von Zivilpersonen oder Einsatzkräften ganzes Gebäude räumen (auch wenn Messwert < 30 ppm).
> 60 ppm
> 200 ppm Wenn nicht gelüftet werden kann, Person aus dem Gefahrenbereich bringen (kein Atemschutz!). > 200 ppm
> 500 ppm Personenrettung unter umluftunabhängigem Atemschutz (durch Feuerwehr). > 500 ppm

AEGL-Werte (nur für AEGL-2 und 3 verfügbar):

10 min 30 min 60 min 4 h 8 h
AEGL-2 420 ppm 150 ppm 83 ppm 33 ppm 27 ppm
AEGL-3 1.700 ppm 600 ppm 330 ppm 150 ppm 130 ppm

Einsatzbeispiele

medizinische Wirkung

Bei der medizinischen Behandlung ist durch einen Arzt zu entscheiden, ob die Indikation zu einer hyperbaren Sauerstofftherapie in einer Druckkammer (Adressen im Artikel) vorliegt. Indikationen für eine Druckkammerbehandlung bzw. Risikogruppen sind im Allgemeinen:

Die Behandlung in einer Druckkammer sollte idealerweise innerhalb von vier Stunden beginnen (danach verschlechtert sich die Prognose). Bis dahin sollte der Patient 100 Prozent Sauerstoff atmen beziehungsweise damit beatmet werden.

Stoffdaten

Identifikation
Alternative Namen Kohlenoxid, Kohlenstoffmonoxid
CAS-Nr. 630-08-0
Gefahrgutbezeichnung Kohlenmonoxid, verdichtet
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Gefahrentafel Kohlenmonoxid
UN-Nr.
Gefahrzettel 2.3 2.1
ADR-Klasse Klasse 2: gasförmige Stoffe
Gasflaschenkennzeichnung gelb
giftige und/oder ätzende Gase
ERICard 2-13
Summenformel CO
molare Masse 28,01 g/mol
Charakterisierung
Aggregatszustand gasförmig
Farbe farblos
Geruch geruchlos
Brennbarkeit Extrem entzündbares Gas. Verbrennt mit blauer Flamme zu Kohlendioxid. Bildet mit Luft explosive Gemische.
Verhalten an Luft geringfügig leichter als Luft
physikalisch-chemische Eigenschaften
Schmelzpunkt -205,07 °C
Siedepunkt -191,5 °C
Dichte 1,2506 kg/m³ bei 0 °C und 1013 mbar
Flammpunkt -191,6 °C
Zersetzungsprodukte Kohlendioxid
Zündtemperatur 605 °C
Temperaturklasse T1
Explosionsgrenzen UEG: 10,9 Vol.-%,
OEG: 76 Vol.-%
Relative Gasdichte (zu Luft) 0,97
Wasserlöslichkeit 30 mg/l bzw. 23 ml/l bei 20 °C
Wassergefährdungsklasse 1
Explosionsgefahr bei Reaktion mit starken Oxidationsmitteln
Natrium (Hitze); Kalium;
Metalloxide;
Aluminium (Staub);
Lithium + Wasser
gefährliche Reaktion mit Acetylen (selten);
Aminen;
ChlorPhosgen;
Wasserstoff (selten);
Maßnahmen bei Bränden
Brandklasse C
geeignete Löschmittel Pulver, Kohlendioxid-Löscher mit Gasdüse
Grenzwerte
ETW-Wert 33 ppm
AGW-Wert 20 ppm
Nach mehreren Stunden leichte Kopfschmerzen 100 ppm
Nach mehreren Stunden heftige Kopfschmerzen, Schläfrigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Störungen des Bewusstseins bis zur Bewusstlosigkeit 500 ppm
Tod (nach Gestis Gefahrstoffdatenbank) 1500 ppm (0,15 Vol.-%) für 60 min
3000 ppm (0,3 Vol.-%) für 30 min
8000 ppm (0,8 Vol.-%) für 10 min
16000 ppm (1,6 Vol.-%) für 5 min
40000 ppm (4 Vol.-%) für 2 min
GHS-Einstufung und Kennzeichnung
GHS-Piktogramm(e) giftig hochentzündlich Gesundheitsgefahr verdichtetes Gas
GHS-Signalwort Gefahr
GHS-Gefahrenhinweise (H-Sätze) H331: Giftig bei Einatmen.
H220: Extrem entzündbares Gas.
H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
GHS-Sicherheitshinweise (P-Sätze) P260: Gas/Dampf nicht einatmen.
P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P304+P340: BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Einstufung nach Stoffrichtlinie (R- und S-Sätze)
Piktogramm F+ Hochentzündlich
F+ Hochentzündlich
T Giftig
T Giftig
Risiko-Sätze (R-Sätze) R 61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen
R 12: Hochentzündlich
R 23: Auch giftig beim Einatmen
R 48/23: Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
Sicherheitssätze (S-Sätze) S 53: Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. - Nur für den berufsmäßigen Verwender -
S 45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
Warnzeichen
Warnung vor giftigen Stoffen Warnung vor giftigen Stoffen
Warnung vor Gasflaschen Warnung vor Gasflaschen
Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre

Lizenzhinweis: Die Daten aus dem Bereich „Stoffdaten“ stammen zu großen Teilen aus der GESTIS-Stoffdatenbank und dürfen daher ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke des Arbeitssschutzes verwendet werden.

Quellenangabe

Stichwörter

UN 1016, UN1016, Gefahrnummer 263, Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffmonooxid, Kohlenmonoxyd, Kohlenoxyd, Kohlenoxid, CO