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technische_hilfe:wasserschaden

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Wasserschaden

 

Die Beseitigung von Wasserschäden ist in der Regel kostenersatzpflichtig. Der Eigentümer/Anfordernde sollte darauf aufmerksam gemacht werden.
Bei außergewöhnlichen Naturereignissen verzichtet der Träger der Feuerwehr evtl. auf den Kostenersatz.

Maßnahmen

Erkundung

besondere Gefahren

  • Elektrischer Schlag aufgrund überschwemmter elektrischer Leitungen
  • Rutschgefahr
  • eingeschränkte Sicht (Löcher/Unebenheiten/verdeckte Gegenstände)
  • gefährliche Stoffe im betroffenen Bereich? Neben gelagerten Chemikalien kommen auch Faulgase (Kanalisation!) in Betracht.

Tätigkeiten

Wasserschaden-Rechner

In Metern (m)
In Metern (m)
In Zentimetern (cm)
In Litern pro Minute (l/min)

weitere Hinweise

Kontamination des Wassers

Nicht jedes Wasser ist „sauber“:

  • Regen-/Grundwasser → meist unkritisch
  • Abwasser / Rückstau → biologische Gefahren
  • Heizöl / Chemikalien → Umweltgefahr

Abwägung:

Gebäudestatik

Besonders wichtig bei größeren Wassermengen:

  • Druck von außen vs. innen (bei Hochwasser!)
  • Gefahr durch:
    • durchnässte Wände
    • unterspülte Fundamente

Kernfrage: Ist Abpumpen überhaupt sicher?

Bei Hochwasser: Wasser NICHT sofort abpumpen, sonst massive strukturelle Schäden möglich

Ursache des Wassereintritts

  • Rohrbruch → Wasserversorgung stoppen
  • Rückstau → Kanalisation überlastet
  • Oberflächenwasser → Zufluss begrenzen

Abwägung:

  • Erst Ursache bekämpfen → dann pumpen
  • oder paralleles Vorgehen

Priorisierung bei mehreren Einsatzstellen

Bei Starkregenlagen oft entscheidend:

  • Welche Gebäude sind stärker betroffen?
  • Gibt es:
    • kritische Infrastruktur?
    • besonders gefährdete Personen?

Entscheidung:

  • Kräfte bündeln oder verteilen
  • Prioritäten setzen (Menschen vor Sachwerten)

Prüfung der Zuständigkeit

Vor taktischen Maßnahmen ist zu klären, ob die Feuerwehr überhaupt zuständig ist.

Grundsatz:
Die Feuerwehr wird tätig zur Gefahrenabwehr, nicht zur reinen Eigentumssicherung ohne Gefahr.

Prüffragen:

  • Liegt eine unmittelbare Gefahr für Menschen vor?
  • Besteht eine Gefahr für bedeutende Sachwerte?
  • Drohen Folgeschäden mit Gefahrencharakter?
  • Handelt es sich um ein Schadenereignis außergewöhnlichen Ausmaßes?
  • Bei Schaden an der Wasserleitung: Zuständigkeit bis einschließlich der Wasseruhr liegt beim Versorger, dahinter beim Objekteigentümer

Typische Fälle → Feuerwehr wird tätig:

  • Wasser bedroht elektrische Anlagen (Stromschlaggefahr)
  • Gefahr für Gebäudestatik
  • größere Wassermengen (Überforderung des Eigentümers)
  • Schadenslage infolge Unwetter / Naturereignis
  • Gefahrstoffe im Wasser (Öl, Chemikalien)
  • Menschen sind betroffen oder eingeschlossen

Typische Fälle → eher NICHT Feuerwehr:

  • kleine Wassermengen (z. B. wenige cm, mit Haushaltsmitteln beherrschbar)
  • bereits behobener Rohrbruch ohne Gefahrenlage
  • reine Komfort- bzw. Versicherungsfälle
  • kein Zeitdruck / keine akute Gefährdung

Abwägungskriterien:

  • Verhältnismäßigkeit
  • Zumutbarkeit für den Eigentümer
  • Eigenleistungsfähigkeit des Betroffenen
  • Verfügbarkeit gewerblicher Hilfe (z. B. Fachfirmen)

Maßnahmen:

  • ggf. Einsatz ablehnen oder frühzeitig beenden
  • Beratung des Eigentümers
  • Verweis auf Fachfirmen

Wichtig: Landesrecht (Brand- und Katastrophenschutzgesetze) beachten!

Quellenangabe

  • B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie

Stichwörter

Wasser im Keller

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