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Wasserschaden
Die Beseitigung von Wasserschäden ist in der Regel kostenersatzpflichtig. Der Eigentümer/Anfordernde sollte darauf aufmerksam gemacht werden.
Bei außergewöhnlichen Naturereignissen verzichtet der Träger der Feuerwehr evtl. auf den Kostenersatz.
Maßnahmen
Erkundung
- Wassermenge und Ausbreitung
- Gefahr für Bewohner?
- Personen im Gebäude?
- Einschränkungen durch Wasser? Gibt es Einrichtungen im Objekt die unbedingt auf Strom-/Wasserversorgung angewiesen sind (z.B. Dialyse-Praxis)?
- Steht Wasser in Kontakt mit:
- Stromverteilung / Sicherungskasten?
- elektrischen Geräten?
- Ist die Stromversorgung bereits abgeschaltet?
- Gebäudestatik gefährdet? Bei Hochwasser ggf. nicht sofort abpumpen.
besondere Gefahren
- Elektrischer Schlag aufgrund überschwemmter elektrischer Leitungen
- Rutschgefahr
- eingeschränkte Sicht (Löcher/Unebenheiten/verdeckte Gegenstände)
- gefährliche Stoffe im betroffenen Bereich? Neben gelagerten Chemikalien kommen auch Faulgase (Kanalisation!) in Betracht.
Tätigkeiten
- bei möglichem Kontakt mit elektrischen Leitungen ohne Freischaltung → keine Tätigkeit! Energieversorger/Elektriker (je nach Art der Anlage) zur Abschaltung nachfordern
- Bei Verdacht auf gefährliche Gase: Gasmessgerät einsetzen und belüften
- verfügbare Geräte:
- Tauchpumpen / Wassersauger / andere Möglichkeiten?
- Förderleistung ausreichend?
- Stromversorgung gesichert? → Feuerwehrstromerzeuger nutzen, Anschluss an Steckdosen im Schadensobjekt nur mit Fehlerstromschutzschalter (PRCD-S)
- bei großen Wassermengen ggf. Unterstützung durch THW
Wasserschaden-Rechner
weitere Hinweise
Kontamination des Wassers
Nicht jedes Wasser ist „sauber“:
- Regen-/Grundwasser → meist unkritisch
- Abwasser / Rückstau → biologische Gefahren
- Heizöl / Chemikalien → Umweltgefahr
Abwägung:
- ggf. Umweltbehörde oder Spezialkräfte alarmieren
- kontaminiertes Wasser nicht unkontrolliert abpumpen → Abstimmung mit Klärwerk
Gebäudestatik
Besonders wichtig bei größeren Wassermengen:
- Druck von außen vs. innen (bei Hochwasser!)
- Gefahr durch:
- durchnässte Wände
- unterspülte Fundamente
Kernfrage: Ist Abpumpen überhaupt sicher?
Bei Hochwasser: Wasser NICHT sofort abpumpen, sonst massive strukturelle Schäden möglich
Ursache des Wassereintritts
- Rohrbruch → Wasserversorgung stoppen
- Rückstau → Kanalisation überlastet
- Oberflächenwasser → Zufluss begrenzen
Abwägung:
- Erst Ursache bekämpfen → dann pumpen
- oder paralleles Vorgehen
Priorisierung bei mehreren Einsatzstellen
Bei Starkregenlagen oft entscheidend:
- Welche Gebäude sind stärker betroffen?
- Gibt es:
- kritische Infrastruktur?
- besonders gefährdete Personen?
Entscheidung:
- Kräfte bündeln oder verteilen
- Prioritäten setzen (Menschen vor Sachwerten)
Prüfung der Zuständigkeit
Vor taktischen Maßnahmen ist zu klären, ob die Feuerwehr überhaupt zuständig ist.
Grundsatz:
Die Feuerwehr wird tätig zur Gefahrenabwehr, nicht zur reinen Eigentumssicherung ohne Gefahr.
Prüffragen:
- Liegt eine unmittelbare Gefahr für Menschen vor?
- Besteht eine Gefahr für bedeutende Sachwerte?
- Drohen Folgeschäden mit Gefahrencharakter?
- Handelt es sich um ein Schadenereignis außergewöhnlichen Ausmaßes?
- Bei Schaden an der Wasserleitung: Zuständigkeit bis einschließlich der Wasseruhr liegt beim Versorger, dahinter beim Objekteigentümer
Typische Fälle → Feuerwehr wird tätig:
- Wasser bedroht elektrische Anlagen (Stromschlaggefahr)
- Gefahr für Gebäudestatik
- größere Wassermengen (Überforderung des Eigentümers)
- Schadenslage infolge Unwetter / Naturereignis
- Gefahrstoffe im Wasser (Öl, Chemikalien)
- Menschen sind betroffen oder eingeschlossen
Typische Fälle → eher NICHT Feuerwehr:
- kleine Wassermengen (z. B. wenige cm, mit Haushaltsmitteln beherrschbar)
- bereits behobener Rohrbruch ohne Gefahrenlage
- reine Komfort- bzw. Versicherungsfälle
- kein Zeitdruck / keine akute Gefährdung
Abwägungskriterien:
- Verhältnismäßigkeit
- Zumutbarkeit für den Eigentümer
- Eigenleistungsfähigkeit des Betroffenen
- Verfügbarkeit gewerblicher Hilfe (z. B. Fachfirmen)
Maßnahmen:
- ggf. Einsatz ablehnen oder frühzeitig beenden
- Beratung des Eigentümers
- Verweis auf Fachfirmen
Wichtig: Landesrecht (Brand- und Katastrophenschutzgesetze) beachten!
Quellenangabe
- B4-Lehrgang 2013 an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
Stichwörter
Wasser im Keller

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