cbrn:chemisch:grenzwerte
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+ | ===== zu treffende Maßnahmen ===== | ||
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+ | * Bei der Interpretation von Grenzwerten ist zu beachten: Bei **Überschreitung** des angegebenen Wertes **können** | ||
+ | * Die Grenzen der einzelnen Werte gelten nicht zwangsläufig für alle Personengruppen. Insbesondere bei Kindern, alten oder kranken Menschen kann eine Schädigung schon eher als beim genannten Grenzwert eintreten. | ||
+ | * Die Grenzwerte gelten jeweils nur für Reinstoffe. Beim Vorhandensein von Stoffgemischne können diese schon bei wesentlich geringeren Konzentrationen schädlich sein. | ||
+ | * Es wird jeweils nur die Konzentration in der Luft betrachtet. Die Konzentration im Boden, Wasser, etc. ist nicht Teil der hier genannten Grenzwerte. | ||
+ | * Grenzwerte geben an, bis zu welcher Konzentration eine Wirkung nicht eintritt. Da es für krebserzeugende, | ||
+ | * Grenzwerte, welche in einem vergleichsweise sicheren Bereich angegeben werden (wie beispielsweise der AGW) dürfen keinesfalls mit " | ||
+ | * Die Grenzwerte wurden oftmals mit unterschiedlichen Verfahren ermittelt. Somit können diese von Stoff zu Stoff abweichen. Ist bei einem Stoff der IDLH-Wert am höchsten und wird von ERPG- und danach AEGL-Wert gefolgt, kann die Reihenfolge bei einem anderen Stoff eine völlig andere sein. | ||
===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== | ===== Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise ===== | ||
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==== AEGL ==== | ==== AEGL ==== | ||
- | Abkürzung für //Acute-Expose-Guideline-Levels//. Dieser Wert gibt an, ab welcher Konzentration eines luftgetragenen Stoffs einer von drei definierten Schädigungsgraden bei Personen erreicht ist, inklusive anfälligen Personengruppen wie alte oder kranke Menschen und Kinder. in Abhängigkeit davon, wie lange die Person dem Schadstoff ausgesetzt ist. Die genannten Einschränkungen treten erst beim Überschreiten des jeweils angegebenen Wertes auf. Die Schädigungsgrade sind | + | Abkürzung für //**A**cute **E**xpose **G**uideline **L**evels//. Dieser Wert gibt an, ab welcher Konzentration eines luftgetragenen Stoffs einer von drei definierten Schädigungsgraden bei Personen erreicht ist, inklusive anfälligen Personengruppen wie alte oder kranke Menschen und Kinder. in Abhängigkeit davon, wie lange die Person dem Schadstoff ausgesetzt ist. Die genannten Einschränkungen treten erst beim Überschreiten des jeweils angegebenen Wertes auf. Die Schädigungsgrade sind |
- | * AEGL 1: Es tritt ein Unwohlsein | + | * AEGL-1: Spürsames |
- | * AEGL 2: Einschränkungen der menschlichen Gesundheit, die eine Erkrankung des Organismus nach sich ziehen. | + | * AEGL-2: Irreversible oder lang andauernde gesundheitliche Auswirkungen oder fluchtbehindernde Wirkung. |
- | * AEGL 3: Bei Überschreitung dieses Wertes ist mit dem Tod zu rechnen. | + | * AEGL-3: Lebensbedrohliche oder tödliche Auswirkungen. |
und werden jeweils für eine Aussetzungsdauer der Person von 10 Minuten, 30 Minuten, 1 Stunde, 4 Stunden und 8 Stunden angegeben. | und werden jeweils für eine Aussetzungsdauer der Person von 10 Minuten, 30 Minuten, 1 Stunde, 4 Stunden und 8 Stunden angegeben. | ||
- | AEGL-Werte sind auf der Seite [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | Informationsquellen für AEGL-Werte sind auf der Seite [[:cbrn: |
==== AGW ==== | ==== AGW ==== | ||
- | Abkürzung für //Arbeitsplatzgrenzwert//. Wird der genannte Wert der Konzentration nicht überschritten, | + | Abkürzung für //**A**rbeitsplatz**g**renz**w**ert//. Wird der genannte Wert der Konzentration nicht überschritten, |
+ | |||
+ | Der AGW ging aus den MAK- und TRK-Werten hervor, als er 2005 durch die Neufassung der Gefahrstoffverordnung eingeführt wurde. Im Gegensatz zu den MAK-Werten sind die AGW toxikologisch begründet, was bei den MAK-Werten nicht zwangsläufig der Fall war. | ||
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+ | Weitere Informationen und eine Stoffliste mit AGW ist bei der [[http:// | ||
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+ | Da der AGW für eine dauerhafte Exposition ausgelegt ist, eignet er sich zur Bewertung von Gefahren für die Bevölkerung weniger gut als die speziell dafür ausgelegten ETW, AEGL-, ERPG-, TEEL-, und ähnliche Werte und sollte daher nicht verwendet werden wenn ein solcher geeigneterer Wert vorliegt, um die Gefährdung nicht zu überschätzen. | ||
==== ERPG ==== | ==== ERPG ==== | ||
- | Abkürzung für //Emergency-Response-Planning-Guideline//. Dieser ist ein Richtwert zur Verhinderung der Schädigung der Zivilbevölkerung und ist für einen repräsentativen Schnitt durch die Bevölkerung gültig, der auch Kinder und alte Menschen umfasst. Der ERPG-Wert geht von einer Aussetzungsdauer von 1 Stunde aus und ist in drei Abstufungen unterteilt: | + | Abkürzung für //**E**mergency **R**esponse **P**lanning **G**uidelines//. Dieser ist ein Richtwert zur Verhinderung der Schädigung der Zivilbevölkerung und ist für einen repräsentativen Schnitt durch die Bevölkerung gültig, der auch Kinder und alte Menschen umfasst. Der ERPG-Wert geht von einer Aussetzungsdauer von 1 Stunde aus und ist in drei Abstufungen unterteilt: |
- | * ERPG 1: leichte Auswirkungen | + | * ERPG-1: leichte, vorübergehende gesundheitliche |
- | * ERPG 2: vorübergehende Reizungen | + | * ERPG-2: Irreversible oder ernsthafte gesundheitliche Auswirkungen, |
- | * ERPG 3: gesundheitliche | + | * ERPG-3: Lebensbedrohliche |
Der ERPG-2-Wert wird als Planungsgrundlage nach Störfallverordnung verwendet. | Der ERPG-2-Wert wird als Planungsgrundlage nach Störfallverordnung verwendet. | ||
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+ | ERPG-Werte sind eine Art von Vorläufer-Werten der AEGL-Einstufungen und werden nur noch neu herausgegeben wenn keine AEGL-Werte verfügbar sind. Sind AEGL-Werte für den jeweiligen Wert verfügbar, sollten diese statt der ERPG-Werte verwendet werden. | ||
==== ETW ==== | ==== ETW ==== | ||
- | siehe [[gefaehrliche_stoffe_gueter:chemisch:stoerfallbeurteilungswerte]] | + | Abkürzung für // |
+ | |||
+ | Ursprünglich wurden die ETWs als eigenständige Werte ermittelt. Mittlerweile werden die finalisierten (endgültig ermittelte) AEGL-2-Werte verwendet. Eine Tabelle mit AEGL-Werten, | ||
+ | |||
+ | === Tabelle mit Einsatztoleranzwerten === | ||
+ | |||
+ | Scrollen Sie bei kleinen Bildschirmen in der Tabelle nach rechts, um alle Angaben zum Stoff zu sehen! | ||
+ | |||
+ | ^ Stoffname | ||
+ | |Aceton|[[: | ||
+ | |Acrolein|[[: | ||
+ | |Acrylnitril|[[: | ||
+ | |[[:cbrn:chemisch:klasse_2: | ||
+ | |Anilin|[[: | ||
+ | |Arsenwasserstoff|—| | ||
+ | |Benzol|—| | ||
+ | |[[: | ||
+ | |[[: | ||
+ | |Chlorbenzol|[[: | ||
+ | |Chlorcyan|—| | ||
+ | |Chloroform|[[: | ||
+ | |Chlorwasserstoff|[[: | ||
+ | |Salzsäure (Chlorwasserstoff in wässriger Lösung)|[[: | ||
+ | |[[: | ||
+ | |[[: | ||
+ | |Cyclohexylamin|[[: | ||
+ | |Epichlorhydrin|[[: | ||
+ | |Essigsäure|[[: | ||
+ | |Ethanol|[[: | ||
+ | |Ethylendiamin|[[: | ||
+ | |Ethylenoxid|[[: | ||
+ | |Fluor|—| | ||
+ | |Fluorwasserstoff|[[: | ||
+ | |[[: | ||
+ | |Formaldehyd|[[: | ||
+ | | ::: |[[: | ||
+ | |n-Hexan|[[: | ||
+ | |Hydrazin|—| | ||
+ | |[[: | ||
+ | |Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff)|[[: | ||
+ | |[[: | ||
+ | |Methanol|[[: | ||
+ | |Methylmercaptan|[[: | ||
+ | |Phosphorwasserstoff (Phosphin)|—| | ||
+ | |Salpetersäure|[[: | ||
+ | | ::: |[[: | ||
+ | |Schwefeldioxid|[[: | ||
+ | |[[: | ||
+ | |Stickstoffdioxid|[[: | ||
+ | |Styrol|[[: | ||
+ | |Tetrachlorethen|[[: | ||
+ | |Tetrachlorkohlenstoff|[[: | ||
+ | |Toluol|[[: | ||
+ | |Toluoldiisocyanat 2,4-TDI und 2,6 TDI Isomerengemisch|[[: | ||
+ | |1, 1, 1-Trichlorethan|[[: | ||
+ | |1, 1, 2-Trichlorethan|—| | ||
+ | |Trichlorethen|[[: | ||
+ | |Vinylchlorid|[[: | ||
- | Abkürzung für // | + | * **n.b. in Spalte UEG: |
+ | * G = **Gewöhnung Geruchssinn: | ||
+ | * H = **Hautresorptiv: | ||
+ | * **CBRN ErkW: | ||
+ | * Aufgrund alternativer Schreibweisen des Stoffs kann sich die Stoffbezeichnung der ERICard unterscheiden! | ||
- | AEGL-Werte sind auf der Seite [[gefaehrliche_stoffe_gueter:allgemein: | + | Tabelle mit Ausnahme |
==== IDLH ==== | ==== IDLH ==== | ||
- | Der IDLH-Wert (**I**mmediately **D**angerous to **L**ife and **H**ealth) gibt die maximale Konzentration eines Stoffs an, bei der beim Flüchten einer Person innerhalb von 30 Minuten keine bleibenden körperlichen Schäden entstehen. | + | Der IDLH-Wert |
+ | |||
+ | Nach der Beurteilung des Bundesumweltamtes sind die Werte allerdings recht ungenau, unter anderem weil auf die Expositionsdauer von 30 Minuten teilweise hochgerechnet wurde. | ||
==== LC 50 ==== | ==== LC 50 ==== | ||
+ | |||
+ | Die LC< | ||
==== LC Lo ==== | ==== LC Lo ==== | ||
+ | |||
+ | Die LC< | ||
==== LD 50 ==== | ==== LD 50 ==== | ||
+ | |||
+ | Die LD< | ||
==== MAK ==== | ==== MAK ==== | ||
- | Abkürzung für //maximale Arbeitsplatzkonzentration//. Wird der genannte Wert der Konzentration nicht überschritten, | + | Abkürzung für //**m**aximale **A**rbeitsplatz**k**onzentration//. Wird der genannte Wert der Konzentration nicht überschritten, |
+ | |||
+ | Die MAK-Werte sind im Zuge der Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2005 mittlerweile in den AGWs aufgegangen. Bis die MAK-Werte aber vollständig in die AGW überführt sind, oder bei nicht ganz aktuellen Nachschlagewerken, | ||
+ | |||
+ | Da der MAK-Wert für eine dauerhafte Exposition ausgelegt ist, eignet er sich zur Bewertung von Gefahren für die Bevölkerung weniger gut als die speziell dafür ausgelegten ETW, AEGL-, ERPG-, TEEL-, und ähnliche Werte und sollte daher nicht verwendet werden wenn ein solcher geeigneterer Wert vorliegt, um die Gefährdung nicht zu überschätzen. | ||
==== PAC ==== | ==== PAC ==== | ||
+ | |||
+ | PAC-Werte // | ||
+ | |||
+ | * finalisierte AEGL-Werte für 60 Minuten | ||
+ | * vorläufige AEGL-Werte für 60 Minuten | ||
+ | * ERPG-Werte | ||
+ | * TEEL-Werte | ||
+ | |||
+ | Die PAC-Werte werden dabei, wie auch die AEGL-, ERPG- und TEEL-Wertew aus denen sie sich ableiten, in den drei unterschiedlichen Stufen angegeben: | ||
+ | |||
+ | * PAC-1: Spürsames Unwohlsein und Reizungen, aber keine Behinderung der Fähigkeit zu flüchten. Mit Beendigung der Stofffreisetzung verschwinden die Symptome wieder vollständig. | ||
+ | * PAC-2: Irreversible oder lang andauernde gesundheitliche Auswirkungen oder fluchtbehindernde Wirkung. | ||
+ | * PAC-3: Lebensbedrohliche oder tödliche Auswirkungen. | ||
==== TC Lo ==== | ==== TC Lo ==== | ||
+ | |||
+ | Die TC< | ||
==== TD Lo ==== | ==== TD Lo ==== | ||
+ | |||
+ | Die TD< | ||
+ | |||
+ | ==== TEEL ==== | ||
+ | |||
+ | TEEL-Werte // | ||
+ | |||
+ | * TEEL-1: Spürsames Unwohlsein und Reizungen, aber keine Behinderung der Fähigkeit zu flüchten. Mit Beendigung der Stofffreisetzung verschwinden die Symptome wieder vollständig. | ||
+ | * TEEL-2: Irreversible oder lang andauernde gesundheitliche Auswirkungen oder fluchtbehindernde Wirkung. | ||
+ | * TEEL-3: Lebensbedrohliche oder tödliche Auswirkungen. | ||
+ | |||
+ | Im System der PAC-Werte werden TEEL-Werte nur verwendet, wenn keine AEGL- oder ERPG-Werte vorliegen. Liegen solche Werte vor, sollte der TEEL-Wert nicht verwendet werden (dann der AEGL-Wert vor dem ERPG-Wert). | ||
+ | |||
+ | Das Umweltbundesamt rät, die TEEL-Werte aufgrund ungenauer Ermittlungserfahren kritisch zu betrachten. | ||
==== TLV ==== | ==== TLV ==== | ||
+ | |||
+ | Der TLV (**T**hreshold **L**imit **V**alue) wird in den USA als Grenzwert im Arbeitsschutz eingesetzt und entspricht in der Definition dem AGW und dem MAK-Wert. | ||
==== TRK ==== | ==== TRK ==== | ||
- | ===== Quellenangabe ===== | + | Die // |
- | siehe Seite [[gefaehrliche_stoffe_gueter: | + | Die TRK-Werte sind im Zuge der Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2005 mittlerweile in den AGWs aufgegangen. Bis die TRK-Werte aber vollständig in die AGW überführt sind, oder bei nicht ganz aktuellen Nachschlagewerken, |
- | * http:// | + | ===== Quellenangabe ===== |
- | ===== Stichwörter ===== | + | * [[http:// |
+ | * [[http:// | ||
+ | * [[http:// | ||
+ | * [[http:// | ||
+ | * Lehrgangsunterlagen " | ||
+ | * [[wpde> | ||
+ | * Lehrgangsunterlagen " |
cbrn/chemisch/grenzwerte.txt · Zuletzt geändert: 08.11.2020 12:10 von christoph_ziehr