cbrn:allgemein:koerperschutzformen
Sie befinden sich in der bearbeitbaren Version des Einsatzleiterwiki-Projekts. Klicken Sie hier für allgemeine Informationen zum Projekt.
Diese Version wurde durch eine neuere bestätigte Version ersetzt.Diese Version (30.12.2018 21:34) wurde bestätigt durch christoph_ziehr.Die zuvor bestätigte Version (26.07.2018 10:27) ist verfügbar.
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Körperschutzformen
Grundsätzlich müssen im Gefahrstoffeinsatz die Beständigkeitslisten der verwendeten Schutzkleidung mit den entsprechenden Durchbruchzeiten zu dem jeweiligen Gefahrstoff beachtet werden!
Körperschutz Form 1
- Schutz gegen Kontamination mit festen Stoffen
- eingeschränkter Spritzschutz
- nicht flüssigkeits- oder gasdicht
Bestandteile:
- Schutzbekleidung zur Brandbekämpfung
- Schutzhaube
- das Tragen von Gummistiefeln und Chemikalienschutzhandschuhen wird empfohlen
Ist das thermische Risiko höher als das Kontaminationsrisiko, so ist die Form 1 im ABC-Einsatz zu tragen. Dann sind Gummi- gegen Lederstiefel und Chemikalien- gegen thermisch beständige Handschuhe auszutauschen.
Körperschutz Form 2
- Schutz gegen Kontamination mit festen Stoffen
- eingeschränkter Schutz gegen Kontamination mit flüssigen Stoffen
- erweiterter Kontaminationsschutz, aber nicht gasdicht
- für alle Einsatzszenarien geeignet, die nicht die Form 1 oder 3 erfordern
- Gefahr der Inkorporation und Kontamination bei gefährlichen Dämpfen und Gasen
Übergänge zu Stiefeln, Handschuhen und Atemanschluss z.B. mit Klebeband abdichten.
Körperschutz Form 3 (Chemikalienschutzanzug CSA)
- Schutz gegen Kontamination mit festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen
- in der Regel kein ausreichender Schutz gegen hohe oder tiefe Temperaturen. Anzüge können brechen, schmelzen und Beständigkeit verlieren.
Einsatzzeiten unter CSA
Umgebungs- temperatur in °C | Einsatzzeit in Minuten | |
---|---|---|
mittlere Belastung | starke Belastung | |
20 | 30 | 17 |
25 | 30 | 15 |
30 | 30 | 13 |
35 | 27 | 11 |
40 | 19 | 10 |
45 | 14 | 8 |
50 | 11 | 7 |
Quellenangabe
- FwDV 500, Stand 2004
- Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz, Stand 2005
- Ausbildungsunterlage „Chemikalienschutzanzug“, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA)
cbrn/allgemein/koerperschutzformen.1546205666.txt.gz · Zuletzt geändert: 30.12.2018 21:34 von christoph_ziehr
Diskussion
Hallo liebe Experten, gibt es eine Vorschrift, welche Lehrgänge ein Feuerwehrmann im ABC-Einsatz absolviert haben muss, um bestimmte Körperschutzformen tragen zu können? Speziell geht es um den Lehrgang „ABC-Basis“ und die Körperschutzformen II und III. Ich kann in der FwDV 500 keine Angabe finden, welche Fortbildungen / Lehrgänge zum Tragen bestimmter Körperschutzformen Pflicht ist. Viele Grüße Andreas
Hallo zusammen,
ich frage mich, ob es eine Übersicht gibt in der z.B. Stoffkategorien und/oder H-Sätze aus der CLP-Verordnung in Zusammenhang mit der notwendigen Körperschutzform im Einsatz gebracht werden. Kann hier jemand etwas empfehlen?
1000-dank, viele Grüße Stefan Kerber
Hallo, ich recherchiere gerade zum üben für meine Laufbahnprüfung. Ich habe eine kleine Frage, gehört zur Körperschutzform 1 und 2 generell Atemschutz und ob umluftabhängig oder unabhängig muss befohlen werden oder muss generell befohlen werden ob bei Körperschutz 1 und 2 Atemschutz getragen wird? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Freundliche Grüße
Hallo, eine Körperschutzform ohne Atemschutz zu tragen macht grundsätzlich keinen Sinn. Welche Art von Atemschutz getragen wird kommt auf den einzelnen Einsatz an, was dann konkret befohlen wird ist auch von den örtlichen Regelungen wie zum Beispiel Standardeinsatzregeln abhängig, daher kann man das an dieser Stelle nicht allgemeingültig für alle Feuerwehren sagen.
Viele Grüße, Christoph Ziehr