cbrn:allgemein:dekontamination:c-dekon
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C-Dekon
zu treffende Maßnahmen
siehe Dekontamination für die Dekontamination und den Dekon-Platz allgemein
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Dekontamination bei verschiedenen Anwendungen nach vfdb-Richtlinie 10/04
Kontamination | Haut | andere Oberflächen |
---|---|---|
unbekannter Stoff | Wasser und Seife | Wasser und Seife |
Benzol, Aromaten | Polyethylenglykol 400 (PEG 400) | Polyethylenglykol 400 (PEG 400) |
Benzine; Mineralöle | handelsübliche Flüssigseifen, Spülmittel, Ölvlies, Putzwolle | |
Fette; höher viskose, nicht wasserlösliche Stoffe | Spülmittel, behelfsmäßig auch Mehrbereichsschaummittel | Kaltreiniger (in Wasser gelöst), Spülmittel, behelfsmäßig auch Mehrbereichsschaummittel |
Laugen / Säuren | Wasser (Verdünnung!) | Wasser (Verdünnung!) |
C-Kampfstoffe | Trocken abtupfen und dann mit viel Wasser und Seife spülen | Chlorkalk, Calciumhypochlorit- / Natriumhypochloritlösung (Chlorbleichlauge) |
Quellenangabe
- vfdb-Richtlinie 10/04, Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V
cbrn/allgemein/dekontamination/c-dekon.1485623449.txt.gz · Zuletzt geändert: 28.01.2017 17:10 von christoph_ziehr
Diskussion
Vielen Dank für die Hinweise! Den Hinweis dass nur zugelassen Dekontaminationsmittel eingesetzt werden dürfen habe ich auf der Seite Dekon-P einfügt. Leider ist die Struktur im Bereich Dekontamination etwas verwirrend, sie wird bei nächster Gelegenheit zusammengelegt um die Informationen zu zentralisieren.
Konkrete Produkte sollen im Einsatzleiterwiki nicht genannt werden, da sich diese ggf. häufiger ändern könnten und somit weiteren Aufwand bei der Datenpflege erfordern und außerdem das Projekt nicht als Werbeplattform genutzt werden soll. Zudem versteht sich das Einsatzleiterwiki in erster Linie als Nachschlagewerk für den Einsatz; zu diesem Zeitpunkt wäre eine Beschaffung der Dekontaminationsmittel nach den hier niedergeschriebenen Hinweisen sowieso zu spät.
Viele Grüße,
Christoph Ziehr
Dekontaminierungsmittel zur Personendekontamination sind in Europa als Medizinprodukte eingestuft. Zurzeit sind zwei Hersteller und sieben Präparate als Medizinprodukt zur Dekontamination öllöslicher Gefahrstoffe zugelassen. MediDecon der BASF, 1 Präparat, Drucksprühdekontamination mit Empfehlung der BG RCI, siehe http://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/BG_RCI_Magazin/BG_RCI_Magazin_2014/BG_RCI_Magazin_Ausgabe_Maerz_April_2014.pdf DeconAID der Agiltera, 6 Präparate der DeconAID Reihe, empfohlen durch die BG RCI und das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherer (IFA), siehe http://www.deconaid.de/produkte.html. Anwendungsgebiete und Verwendungshinweise sind den vom Hersteller gelieferten Gebrauchsanweisungen zu entnehmen. Das Verwenden, Bevorraten oder Anbieten von Laborchemikalien wie PEG400 ist nicht zulässig.