cbrn:ericards:klasse_9:19411093

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DIBROMDIFLUORMETHAN - UN 1941 - Gefahrnr. 90 - ERICard-Nr. 9-04 - UN1941

Stoff DIBROMDIFLUORMETHAN
UN-Nummer 1941
Gefahrnummer 90
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 9
Klassifizierungscode M11
Verpackungsgruppe III
ERI-Card 9-04

Unfall-Hilfeleistung

Leicht flüchtiger, flüssiger Stoff, nicht entzündbar

1. Eigenschaften.

  • Die Flüssigkeit verdampft schnell.
  • Entwickelt erstickend wirkende Dämpfe; wirkt ohne Vorwarnung.
  • Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.

2. Gefahren.

  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Kann sich bei Erwärmung oder Brandeinwirkung zersetzen, wobei reizende Dämpfe entstehen.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.

3. Persönlicher Schutz.

  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Mit dem Wind vorgehen.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Mit Sprühstrahl löschen
  • Nicht mit Vollstrahl löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

  • Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Kontaminierte Kleidung so schnell wie möglich, noch vor dem Verlassen der Einsatzstelle, ablegen.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

  • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=19411093

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