Einsatzleiterwiki

Das elektronische Einsatzleiterhandbuch

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


cbrn:ericards:klasse_8:26722294

Sie befinden sich in der bearbeitbaren Version des Einsatzleiterwiki-Projekts. Klicken Sie hier für allgemeine Informationen zum Projekt.

AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte zwischen 0,880 und 0,957 bei 15 °C, mit mehr als 10 %, aber höchstens 35 % Ammoniak - UN 2672 - Gefahrnr. 80 - ERICard-Nr. 8-69 - UN2672

Stoff AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte zwischen 0,880 und 0,957 bei 15 °C, mit mehr als 10 %, aber höchstens 35 % Ammoniak
UN-Nummer 2672
Gefahrnummer 80
ADR-Gefahrzettel
ADR-Klasse 8
Klassifizierungscode C5
Verpackungsgruppe III
ERI-Card 8-69

Unfall-Hilfeleistung

Ätzender flüssiger Stoff

1. Eigenschaften.

  • Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
  • Nicht entzündbar
  • Das Gas wird durch Sprühstrahl gebunden oder stark verdünnt.

2. Gefahren.

  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Entwickelt giftige und ätzende Dämpfe, auch im Brandfall.
  • Kann bei einem Brand reagieren und giftige oder reizende Gase oder Dämpfe entwickeln.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.

3. Persönlicher Schutz.

  • Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
  • Umluftunabhängiger Atemschutz

4. Einsatz-Massnahmen.

4.1 Allgemeine Massnahmen.

  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
  • Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.

4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.

  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
  • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
  • Vermeide unkontrollierter Lösch/Kühlwasserabfluss durch Rückhaltemassnahmen zur Vermeindung Umweltverschmutzung (Boden, Wasser)
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
  • Um die Gefährdung durch giftige Dämpfe zu vermindern, Flüssigkeit z.B. mit Schaum abdecken.

4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).

  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
  • Mit Sprühstrahl löschen
  • Nicht mit Vollstrahl löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.

5. Erste Hilfe.

  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.

6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.

  • Säurebeständige Ausrüstung einsetzen.
  • Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.

7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.

7.1 Ablegen der Schutzkleidung.

  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.

7.2 Reinigung der Ausrüstung.

  • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.

Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.

Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=26722294

© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.

http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie dem Speichern von Cookies auf Ihrem Computer zu. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information

Diskussion

Geben Sie Ihren Kommentar ein. Wiki-Syntax ist zugelassen:
 
cbrn/ericards/klasse_8/26722294.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:44 von 127.0.0.1