cbrn:ericards:klasse_8:26722294
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AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte zwischen 0,880 und 0,957 bei 15 °C, mit mehr als 10 %, aber höchstens 35 % Ammoniak - UN 2672 - Gefahrnr. 80 - ERICard-Nr. 8-69 - UN2672
Stoff | AMMONIAKLÖSUNG in Wasser, relative Dichte zwischen 0,880 und 0,957 bei 15 °C, mit mehr als 10 %, aber höchstens 35 % Ammoniak |
UN-Nummer | 2672 |
Gefahrnummer | 80 |
ADR-Gefahrzettel | ![]() |
ADR-Klasse | 8 |
Klassifizierungscode | C5 |
Verpackungsgruppe | III |
ERI-Card | 8-69 |
Unfall-Hilfeleistung
Ätzender flüssiger Stoff
1. Eigenschaften.
- Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
- Nicht entzündbar
- Das Gas wird durch Sprühstrahl gebunden oder stark verdünnt.
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
- Entwickelt giftige und ätzende Dämpfe, auch im Brandfall.
- Kann bei einem Brand reagieren und giftige oder reizende Gase oder Dämpfe entwickeln.
- Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
3. Persönlicher Schutz.
- Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
- Umluftunabhängiger Atemschutz
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Personen auffordern, Kellerräume, Kanalisation oder andere geschlossene tieferliegende Räume zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Gaswolke mit Sprühstrahl niederschlagen oder verwirbeln.
- Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
- Vermeide unkontrollierter Lösch/Kühlwasserabfluss durch Rückhaltemassnahmen zur Vermeindung Umweltverschmutzung (Boden, Wasser)
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
- Um die Gefährdung durch giftige Dämpfe zu vermindern, Flüssigkeit z.B. mit Schaum abdecken.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Aus geschützter Stellung arbeiten, um Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
- Mit Sprühstrahl löschen
- Nicht mit Vollstrahl löschen.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
- Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Säurebeständige Ausrüstung einsetzen.
- Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
- Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=26722294
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
cbrn/ericards/klasse_8/26722294.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:44 von 127.0.0.1
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