cbrn:ericards:klasse_8:23311324
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ZINKCHLORID, WASSERFREI - UN 2331 - Gefahrnr. 80 - ERICard-Nr. 8-06 - UN2331
| Stoff | ZINKCHLORID, WASSERFREI | 
| UN-Nummer | 2331 | 
| Gefahrnummer | 80 | 
| ADR-Gefahrzettel |         | 
	
| ADR-Klasse | 8 | 
| Klassifizierungscode | C2 | 
| Verpackungsgruppe | III | 
| ERI-Card | 8-06 | 
Unfall-Hilfeleistung
Ätzender Stoff
1. Eigenschaften.
- Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
 - Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.
 
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
 - Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
 - Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
 - Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
 
3. Persönlicher Schutz.
- Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
 - Umluftunabhängiger Atemschutz
 - Chemikalienschutzanzug bei Arbeiten im Wirkbereich des Stoffes oder der Dämpfe
 
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
 
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
 - Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
 - Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
 - Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
 - Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
 
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
 - Mit Sprühstrahl löschen
 - Nicht mit Vollstrahl löschen.
 - Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
 - Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
 
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
 - Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
 - Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
 - Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
 
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Säurebeständige Ausrüstung einsetzen.
 - Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.
 
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
 - Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
 - Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
 
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
 
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=23311324
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
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