cbrn:ericards:klasse_5-1:34072184
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CHLORAT UND MAGNESIUMCHLORID, MISCHUNG, LÖSUNG - UN 3407 - Gefahrnr. 50 - ERICard-Nr. 5-31 - UN3407
Stoff | CHLORAT UND MAGNESIUMCHLORID, MISCHUNG, LÖSUNG |
UN-Nummer | 3407 |
Gefahrnummer | 50 |
ADR-Gefahrzettel | |
ADR-Klasse | 5.1 |
Klassifizierungscode | O1 |
Verpackungsgruppe | II, III |
ERI-Card | 5-31 |
Unfall-Hilfeleistung
Brandfördernder flüssiger Stoff oder wässrige Lösung
1. Eigenschaften.
- Gefährlich für Augen und Atemwege.
- Brandfördernd
- Starke Erwärmung oder mechanische Erschütterung kann zu einer Zersetzung führen, mit der Folge einer Explosion oder heftigen Reaktion.
- Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
- Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
- Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
- Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird.
- Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
- Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
- Stoff nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Materialien aufnehmen oder abdecken.
- Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Mit Sprühstrahl löschen
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
- Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
- Zum nächstmöglichen Zeitpunkt und vor Wiederverwendung Fachleute hinzuziehen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=34072184
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
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