cbrn:ericards:klasse_5-1:20151151
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WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG, STABILISIERT, mit mehr als 60 %, aber höchstens 70 % Wasserstoffperoxid - UN 2015 - Gefahrnr. 559 - ERICard-Nr. 5-28 - UN2015
Stoff | WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG, STABILISIERT, mit mehr als 60 %, aber höchstens 70 % Wasserstoffperoxid |
UN-Nummer | 2015 |
Gefahrnummer | 559 |
ADR-Gefahrzettel | + |
ADR-Klasse | 5.1 |
Klassifizierungscode | OC1 |
Verpackungsgruppe | I |
ERI-Card | 5-28 |
Unfall-Hilfeleistung
Stark brandfördernder flüssiger Stoff
1. Eigenschaften.
- Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
- Kann spontan zu einer heftigen Reaktion führen.
- Brandfördernd
- Starke Erwärmung oder mechanische Erschütterung kann zu einer Zersetzung führen, mit der Folge einer Explosion oder heftigen Reaktion.
- Flammpunkt über 60°C oder nicht entzündbar.
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
- Einwirkung von Wärme, Licht, Erschütterung oder Kontakt mit anderen Chemikalien führt zu plötzlichem Druckanstieg oder Selbstentzündung.
- Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
- Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
- Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird.
- Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
- Starke Wärmeeinwirkung kann den Stabilisator zerstören. Fachberater hinzuziehen!
3. Persönlicher Schutz.
- Chemikalienbeständige Kleidung (z.B. Spritzschutz-, Säureschutzkleidung)
- Umluftunabhängiger Atemschutz
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Aus geschützter Stellung arbeiten, um die Gefährdung der Einsatzkräfte zu reduzieren. Mobile Wasserwerfer verwenden.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
- Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
- Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenen Stoff mit Sprühstrahl so weit verdünnen, wie zur Gefahrenbegrenzung notwendig. Ablaufendes Wasser/Stoffgemisch mit allen verfügbaren Mitteln zurückhalten.
- Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Mit Sprühstrahl löschen
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser abspülen.
- Zum nächstmöglichen Zeitpunkt und vor Wiederverwendung Fachleute hinzuziehen.
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=20151151
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
cbrn/ericards/klasse_5-1/20151151.txt · Zuletzt geändert: 23.06.2024 19:42 von 127.0.0.1
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