cbrn:ericards:klasse_5-1:14700724
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BLEIPERCHLORAT, FEST - UN 1470 - Gefahrnr. 56 - ERICard-Nr. 5-23 - UN1470
| Stoff | BLEIPERCHLORAT, FEST | 
| UN-Nummer | 1470 | 
| Gefahrnummer | 56 | 
| ADR-Gefahrzettel |     +       | 
	
| ADR-Klasse | 5.1 | 
| Klassifizierungscode | OT2 | 
| Verpackungsgruppe | II | 
| ERI-Card | 5-23 | 
Unfall-Hilfeleistung
Brandfördernder Stoff, giftig
1. Eigenschaften.
- Giftig bei Verschlucken oder Einatmen.
 - Gefahr einer heftigen Reaktion bei Erhitzung oder Brand.
 - Brandfördernd
 - Starke Erwärmung oder mechanische Erschütterung kann zu einer Zersetzung führen, mit der Folge einer Explosion oder heftigen Reaktion.
 
2. Gefahren.
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
 - Entwickelt giftige und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
 - Kontakt mit brennbaren Stoffen kann einen Brand oder eine Explosion verursachen.
 - Die mit dem Stoff verschmutzte Kleidung kann in Brand geraten, besonders wenn diese trocken wird.
 - Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
 
3. Persönlicher Schutz.
- Umluftunabhängiger Atemschutz
 - Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
 
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
 - Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
 - Den Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Benzin) vermeiden.
 
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
- Lecks wenn möglich schließen.
 - Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
 - Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen.
 - Stoff nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Materialien aufnehmen oder abdecken.
 - Zur Leckabdichtung keine Stopfen/Keile aus organischem Material (z.B. Holz) verwenden.
 - Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
 - Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
 
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
- Behälter mit Wasser kühlen.
 - Mit Vollstrahl löschen.
 - Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
 - Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
 
5. Erste Hilfe.
- Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
 - Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
 - Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
 - Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
 
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
- Bergung des Produkts kann nicht mit Standardausrüstung durchgeführt werden! Sofort Fachberater hinzuziehen.
 
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
 - Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
 - Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
 
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle Fachleute hinzuziehen.
 
Quelle und Copyright
Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis.
Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=14700724
© European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2024.
http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300
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